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Kommentar zur Debatte über die linke Verfassungsrichterin Barbara Borchardt

Geschrieben am 29-05-2020

Berlin (ots) - Was nach der Wahl der Linke-Politikerin Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet wird, ist eine Kampagne, die ihresgleichen sucht. Gefahren wird sie unter anderem von Politikern der FDP, AfD, Teilen der SPD und CDU sowie diversen Medien - vor allem der Springerpresse. Sie verbreiten, dass Borchardt nicht geeignet für das Amt sei, weil sie der Strömung Antikapitalistische Linke (AKL) angehört, die vom Inlandsgeheimdienst überwacht wird. Es ist absurd, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, das zahlreiche Skandale produziert hat, und weitere dubiose Landesämter von vielen Politikern und Journalisten noch immer als seriöse Quellen genannt werden. Dagegen konnte Borchardt bei ihrer Wahl sowohl Linkspartei als auch Sozial- und Christdemokraten hinter sich bringen.

Die Behauptung, dass die AKL nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, kann leicht entkräftet werden. Denn die Verfassung lässt Möglichkeiten offen, um den Kapitalismus zu bändigen. Laut Artikel 15 können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden. Um Borchardt zu diskreditieren, werden auch alte Äußerungen von ihr herangezogen. Sie hatte den Bau der Mauer als "alternativlos" bezeichnet. Ob das klug war, sei dahingestellt. Borchardt hat die Sichtweise der damaligen Führungen von DDR und Sowjetunion im Kalten Krieg wiedergegeben. Alternativen gibt es immer, aber Geschichte lässt sich nicht ändern. Das Gedenken an die Mauertoten ist richtig, darf aber nicht dazu führen, dass gleichzeitig die alte Bundesrepublik als Staat mit weißer Weste dargestellt wird. Man denke nur an die westdeutsche Zusammenarbeit mit Militärdiktaturen wie in Brasilien und das brutale Vorgehen der Polizei unter anderem gegen Studentendemonstrationen.

Die Verantwortlichen hierfür waren die wahren Feinde von Grundgesetz und Menschenrechten in Westdeutschland. Sie haben ihre würdigen Nachfolger in der bundesdeutschen Politik gefunden. Für die Beteiligung am völkerrechtswidrigen Nato-Krieg gegen Jugoslawien, die nicht mit der Verfassung konformen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung und Armuts-Hartz-Gesetzen fanden sich Mehrheiten im Parlament. Selbst das nicht als sonderlich links geltende Bundesverfassungsgericht gab den Kritikern dieser Politik mit seinen Urteilen immer wieder recht. Das Vorgehen gegen prominente linke Juristen hat in der Bundesrepublik Tradition. Der Publizist, Bürgerrechtler und frühere Bremer Verfassungsrichter Rolf Gössner wurde 38 Jahre vom Verfassungsschutz observiert. Wegen seiner Kontakte zu Organisationen wie der DKP und der Roten Hilfe wurde eine "Kontaktschuld" konstruiert. Sein Fall und die Debatten um Borchardt sind nur zwei Beispiele dafür, dass Antikommunismus in Deutschland Teil der Staatsräson ist und nach wie vor wahnhafte Züge annimmt.

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