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Weinberg / Launert: Gute Beratung und Begleitung sind zentral für das Gelingen der Adoption

Geschrieben am 28-05-2020

Berlin (ots) - Das Adoptionshilfe-Gesetz stellt das Wohl des Kindes in den Vordergrund

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) beschlossen. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Silke Launert:

Marcus Weinberg: "Für uns als Union gilt bei jeder Adoption: 'Wir suchen Eltern für Kinder und nicht Kinder für Eltern' - dieser Leitgedanke war und ist für uns bei allen Änderungen und Neuregelungen im Adoptionshilfe-Gesetz maßgebend. Mit den nunmehr beschlossenen Regelungen ist es uns gelungen, wichtige und zentrale Anliegen für alle an der Adoption Beteiligten auf den Weg zu bringen.

Eine Adoption ist eine weitreichende Entscheidung, die das Leben der Herkunftsfamilie, der Adoptiveltern und ganz besonders das Leben des Kindes nachhaltig prägt. Daher ist es wichtig, die Beratung für alle an der Adoption Beteiligten vorzusehen. Ebenso wichtig ist es, den Beteiligten eine Begleitung vor, während und nach der Adoption durch eine Adoptionsvermittlungsstelle zu ermöglichen. Auch der gesetzliche Auftrag an die Adoptionsvermittlungsstellen, die annehmenden Eltern dahingehend zu beraten, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen, ist eine wichtige Neuerung. Denn die Herkunft des Kindes ist ein immens wichtiger Teil seiner Identität und damit auch der Familiengeschichte. Ein offener Umgang damit räumt dem Kindeswohl oberste Priorität ein.

Ein wichtiges Gesetz, das Kinder, Herkunftseltern und Adoptionseltern gleichermaßen stärkt - und niemanden diskriminiert."

Dr. Silke Launert: "Eine Adoption beschäftigt die Beteiligten ein Leben lang. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz wollen wir einen offeneren Umgang mit dem Thema fördern und die Familien umfassend unterstützen. Hierfür schaffen wir unter anderem einen Rechtsanspruch für alle Beteiligten auf nachgehende Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstelle.

Ein ganz wichtiger Schritt ist zudem, dass wir unbegleitete Auslandsadoptionen verbieten. Auslandsadoptionen müssen von nun an immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden, damit die Einhaltung der Schutzstandards in jedem Einzelfall garantiert ist. Daneben führen wir ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse ein.

Durch das heute beschlossene Maßnahmenpaket leisten wir nicht nur einen ganz erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Strukturen der Adoptionsvermittlung, sondern verwirklichen darüber hinaus das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel der Modernisierung des Adoptionswesens."

Pressekontakt:

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