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Regieren per Verordnung - Kommentar von Gilbert Schomaker

Geschrieben am 26-05-2020

Berlin (ots) - Um Leben zu retten, hat der Berliner Senat - wie auch die anderen Regierungen in den Ländern - Mindestabstände, Kontakteinschränkungen und weitere Hygieneregeln erlassen. Doch nun, da es Lockerungen gibt, muss auch der Bußgeldkatalog angepasst werden.

Die Richter am höchsten Berliner Gericht, dem Verfassungsgerichtshof, wurden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil sehr deutlich: Von den insgesamt 59 im Bußgeldkatalog aufgeführten Tatbeständen entsprächen auch bei großzügiger Auslegung nur noch neun Tatbestände den Regelungen der aktuellen Verordnung. Die Bußgeldverordnung nicht an die Lockerungen anzupassen, ist ein klarer handwerklicher Fehler des Senats.

Das Urteil ist aber kein Freibrief, um nun alle Coronabeschränkungen über Bord zu werfen. Der Senat kann auch kurzfristig nachbessern, betonten die Richter, die im Übrigen die Einschränkungen grundsätzlich für rechtmäßig erachten. Die Bußgelder müssen aber klar und nachvollziehbar sein.

Das Urteil beleuchtet aber eine weitere Problematik: In Berlin, wie auch in anderen Bundesländern, agieren die Regierungen auf der Basis von Verordnungen, die schnell erlassen und, im Gegensatz zu Gesetzen, nicht vorher im Parlament diskutiert werden. Das Regieren per Verordnung darf nur im Ausnahmefall und zeitlich eng begrenzt erfolgen.

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BERLINER MORGENPOST

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