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Wohnungskonzern Akelius prüft rechtliche Schritte gegen UNO

Geschrieben am 06-05-2020

Berlin (ots) - Berlin. Der international agierende Wohnungskonzern Akelius weist "Vorwürfe und Behauptungen" der UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen, Leilani Farha, "in aller Deutlichkeit zurück". Man sei jederzeit bereit, mit ihr zu sprechen, heißt es weiter. "Wir prüfen zudem rechtliche Maßnahmen gegen diese Behauptungen. Nach ihren eigenen Angaben hat sie ihre Informationen über 'Hörensagen' von dritter Seite", erklärte die deutsche Niederlassung von Akelius auf Anfrage der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstagsausgabe).

Leilani Farha von den Vereinten Nationen warf Akelius Residential AB in einer Mitteilung Ende April vor, gegen das Menschenrecht auf Wohnen zu verstoßen. "Das vom Drang zur Profitmaximierung getriebene Geschäftsmodell von Akelius erzeugt eine feindliche Atmosphäre für deren Mieter", erklärte Farha. Modernisierungen seien ein Vehikel für Akelius, erheblich höhere Mieten sowohl von Bestands- als auch Neumietern zu verlangen und so Mietenregulierungen zu umgehen. Namentlich auch in Deutschland geschehe dies. Auf Berlin entfallen etwa 14.000 von weltweit rund 44.000 Wohnungen des Konzerns. Nach Luxussanierungen werden diese selbst nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels für Mieten von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter angeboten.

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