(Registrieren)

Schutz der Bewohner sichern - dann Besuche in Pflegeheimen ermöglichen / bpa fordert mehr Schutzkleidung und regelmäßige Tests, bevor Besuchseinschränkungen wieder gelockert werden

Geschrieben am 05-05-2020

Düsseldorf (ots) - Heimbewohner können bestmöglich geschützt werden, wenn Kontakte so weit wie möglich vermieden werden. Das betont der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) angesichts der aktuellen Diskussionen um eine Lockerung der Besuchsverbote in stationären Pflegeeinrichtungen. "Wer wieder Besuche zulässt, trifft auch die klare Entscheidung, vermeidbare Kontakte künftig zu erlauben und die damit verbundene steigende Infektionsgefahr zu akzeptieren", sagt der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann. Die Verantwortlichen in den Pflegeheimen gerieten damit in die Zwickmühle.

"Die Besuche von Angehörigen sind für unsere Bewohnerinnen und Bewohner sehr wichtig und können nicht auf Dauer eingeschränkt werden. Dieser schwere Schritt wurde aber zum Schutz der besonders gefährdeten Seniorinnen und Senioren unternommen", so Beckmann. "Die Reihenfolge zählt: Erst muss der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Pflegepersonals sichergestellt sein, dann müssen Angehörige ihre Verwandten auch wieder regelmäßig besuchen können. Zu welchen dramatischen Entwicklungen eine Infektion im Pflegeheim führen kann, zeigt die Statistik. Über 40 Prozent der mehr als 1.000 Covid-19-Toten in NRW lebten in Pflegeheimen."

Zwar habe die Landesregierung bis heute Millionen Schutzmaterialien verteilt, leider kämen diese aber nicht flächendeckend und in ausreichender Zahl bei den Pflegeeinrichtungen an. Zudem ließen Gesundheitsämter und Hausärzte vor Ort keine regelmäßigen Tests der Mitarbeiter und Bewohner vornehmen, obwohl Testkapazitäten vorhanden sind. "Ich kann meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht erklären, warum 1.700 Bundesligaprofis getestet werden können und sie selbst sowie unsere Bewohnerinnen und Bewohner nicht. Das ist ein grobes Foul an dieser wichtigen Berufsgruppe", so Beckmann.

Für eventuelle Lockerungen der Besuchseinschränkungen benötigten die Pflegeheime ausreichenden Vorlauf. "Dazu sind erhebliche räumliche und organisatorische Anpassungen erforderlich: Besucherzimmer müssen hergerichtet werden und die Personalplanung muss so erweitert werden, dass neben den täglichen Aufgaben auch die Begleitung der Besucher in unseren Einrichtungen möglich ist", erklärt der bpa-Landesvorsitzende.

Positiv sei, dass in NRW schon jetzt vor einer Heimaufnahme zwei negative Tests auf COVID-19 erfolgen müssen. "Für weitere Schritte in Richtung einer Öffnung der Einrichtungen brauchen wir die Zeit, ein umfassendes Konzept in Kraft zu setzen, das unsere Bewohnerinnen und Bewohner wirksam schützt und gleichzeitig Kontakte zu den nahen Angehörigen ermöglicht", so Beckmann.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 1.700 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

Pressekontakt:


Für Rückfragen: Norbert Grote, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 0211/311 39 30, www.bpa.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/17920/4588963
OTS: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

731844

weitere Artikel:
  • Schön/Magwas: Upskirting und Fotografieren in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte Berlin (ots) - Diese Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung werden endlich strafbewehrt Am Mittwoch debattiert der Deutschen Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Yvonne Magwas: Nadine Schön: "Seit vielen Monaten bewegt uns das Thema Upskirting genauso wie das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt. Es ist gut, dass beide Taten nun mehr...

  • Luczak/Jung: Besserer Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen Berlin (ots) - Das Fotografieren von Verstorbenen nach Unfällen sowie heimliche Aufnahmen unter den Rock sollen künftig strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen Der Bundestag berät an diesem Mittwoch in 1. Lesung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständigen Berichterstatter Ingmar Jung: Dr. Jan-Marco Luczak: "Das sog. Upskirting - also das Fotografieren unter den Rock - und das Anfertigen mehr...

  • Rehberg: EZB-Anleihekaufprogramm keine Verletzung des Budgetrechts des Deutschen Bundestags Berlin (ots) - EZB-Rat muss jetzt Verhältnismäßigkeitsprüfung vorlegen Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EZB-Anleihekaufprogramm PSPP erklärt Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Das Bundesverfassungsgericht sieht im Anleihekaufprogramm PSPP keine monetäre Staatsfinanzierung und keine Verletzung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages. Das Urteil bezieht sich nicht auf aktuelle Corona-bedingte Hilfsmaßnahmen der EZB. Das Bundesverfassungsgericht mehr...

  • Oellers: Handeln in der Corona-Krise als Ansporn für mehr Teilhabe Berlin (ots) - Anstrengungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt und mehr Barrierefreiheit fortsetzen Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 2020 erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wilfried Oellers: "Der heutige Europäische Protesttag für Menschen mit Behinderungen steht ganz im Zeichen der Corona-Krise: Schnelles Handeln war und ist gefragt, um die soziale Infrastruktur und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu sichern, ihr Recht auf barrierefreie Informationen in mehr...

  • Sportausschuss-Vorsitzende Freitag: Akzeptanz von Geisterspielen wird weiter schwinden Düsseldorf (ots) - Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, hat starke Zweifel an der Umsetzung des Hygienekonzepts der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Hertha-Profi Salomon Kalou hatte mit einem selbst gedrehten und auf Facebook veröffentlichten Video aus der Mannschaftskabine für Empörung gesorgt. Zu sehen ist unter anderem, wie er wiederholt die Regeln verletzt, etwa indem er Mitspieler per Handschlag begrüßt. Der Verein suspendierte den 34-Jährigen umgehend. "Das Verhalten der Spieler ist nur das eine. Noch viel mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht