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NRW-Minister: Gekündigte Baufirma muss Mehrkosten für Leverkusener Brücke tragen

Geschrieben am 28-04-2020

Köln (ots) - Düsseldorf. Im Streit über die Kündigung des Bauvertrags für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke geht NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) davon aus, dass der Baukonzern Porr AG die Mehrkosten tragen muss. Dazu gebe es eine klare Regelung. "Bei einer Kündigung aus "wichtigem" Grund fallen Mehrkosten dem ehemaligen Vertragspartner zur Last", sagte Wüst im Interview mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe).

Bei der Neuausschreibung werde man darauf achten, dass das Land als Auftraggeber "direkten Zugriff auf den Stahlbauer" habe, sagte Wüst. Er müsse "Teil der Bietergemeinschaft sein und nicht nur Nachunternehmer". Das habe man bei der Neuausschreibung sichergestellt. Auch bei der zuletzt erfolgten Ausschreibung der baugleichen Brücke in Duisburg-Neuenkamp sei man so verfahren. Das Land hatte den Vertrag mit dem österreichischen Baukonzern Porr AG gekündigt, weil es die gelieferten Stahlteile für den Neubau der Rheinbrücke in Leverkusen für mangelhaft und nicht einbaufähig hält.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
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