(Registrieren)

Weiß: Übergreifende Solidarität ist das Gebot der Stunde

Geschrieben am 25-03-2020

Berlin (ots) - Das Sozialschutz-Paket hilft Betroffenen der Corona-Krise und schafft Anreize zur Beschäftigung in systemrelevanten Bereichen

Der Bundestag beschließt heute das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Mit dem Sozialschutz-Paket reagiert der Deutsche Bundestag schnell auf die Umsatzwegbrüche bei Solo-Selbstständigen, Künstlern und Kleinstunternehmern infolge der Corona-Krise. Sie können jetzt in einem erleichterten Verfahren Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung erhalten und sind dadurch sozial abgesichert.

Mit den großzügigen Regelungen bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten während des Bezugs von Kurzarbeitergeld verfolgen wir eine Doppelstrategie: Kurzarbeiter können künftig ihre Einkommenseinbußen bis zur Höhe ihres bisherigen Nettoentgelts kompensieren, wenn sie eine Beschäftigung in systemrelevanten Bereichen, unter anderem in der Landwirtschaft aufnehmen. Das ist ein wichtiger Anreiz zur Arbeitsaufnahme. Er soll auch helfen, mögliche Ernteausfälle in der Landwirtschaft, die sich wegen fehlender Erntehelfer abzeichnen, aufzufangen.

Mit der Verlängerung der versicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 115 Tage helfen wir vor allem landwirtschaftlichen Betrieben in der beginnenden Erntezeit. Ausländische Erntehelfer können nun ihre Arbeitseinsätze in Deutschland verlängern.

Das Sozialschutz-Paket spannt einen Schutzschirm über die sozialen Dienstleister durch einen Sicherstellungsauftrag. Damit sichern wir unsere soziale Infrastruktur und festigen so die finanzielle Basis der Sozialdienstleister.

Wir leben in schwierigen Zeiten und müssen zusammenhalten. Übergreifende Solidarität ist das Gebot der Stunde. Das machen wir mit unserem Sozialschutz-Paket."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4556707
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

726456

weitere Artikel:
  • Luczak/Hirte: Unternehmen in Corona-Krise handlungsfähig halten Berlin (ots) - Anpassungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen viele Unternehmen hart. Der Bundestag hat daher heute mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Unternehmen auch in der Krise handlungsfähig hält. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak sowie den für das Wirtschaftsrecht zuständigen Berichterstatter mehr...

  • Kolak zum Bundestagsbeschluss: Rettungsschirm für Unternehmen ist Meilenstein bei der Bewältigung der Coronakrise Berlin (ots) - Als einen Meilenstein bei der Bewältigung der Coronakrise bezeichnet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) das heute vom Bundestag beschlossene Rettungspaket. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und die schnelle Sicherung der Unternehmensliquidität stellten die größten Herausforderungen bei der wirtschaftlichen Bewältigung der Coronakrise dar. "Mit dem KfW-Sonderkreditprogramm und den staatlichen Soforthilfen erhalten Unternehmen die von ihnen dringend benötigten Liquiditätshilfen. Bei der Beantragung mehr...

  • COVID-19: Europäischer Ausschuss der Regionen beschließt Einrichtung einer Plattform zur Unterstützung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften (FOTO) Brüssel (ots) - Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat einen Aktionsplan zur Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgestellt, die bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an vorderster Front stehen. Der Fünf-Punkte-Plan sieht die Einrichtung eines EU-Notfallmechanismus sowie einer Austauschplattform für seine Mitglieder vor, um lokalen und regionalen Entscheidungsträgern dabei zu helfen, den gemeinsamen Bedarf zu ermitteln, Lösungen auszutauschen und die gegenseitige Unterstützung zwischen lokalen Gemeinschaften mehr...

  • Jung/Rehberg: "Bundestag beschließt größtes Rettungspaket der deutschen Geschichte" Berlin (ots) - Soforthilfen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie Angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Verwerfungen infolge der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag am heutigen Mittwoch den Nachtragshaushalt 2020 mit einer Nettokreditaufnahme von 156 Mrd. Euro, die Ausnahme für außergewöhnliche Notsituationen von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes sowie die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit Garantien über 400 Mrd. Euro und einer Kreditermächtigung über mehr...

  • Kündigungsausschluss für die Zeit der Corona-Krise beschlossen / Gesetzliche Klarstellungen sowie "Sicher-Wohnen-Fonds" müssen folgen Berlin (ots) - Der Bundestag hat heute das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" verabschiedet. Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, sind ab April 2020 bis Ende Juni 2022 vor der Kündigung ihrer Mietverträge wegen Zahlungsverzugs sicher. "Die schnelle Umsetzung des von uns geforderten Kündigungsausschlusses freut uns sehr. Die Mieterschaft ist vor dem Verlust ihrer Wohnung mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht