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Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen gerichtliche Vergleiche für die Saubere Luft und die Verkehrswende in sieben Städten

Geschrieben am 28-02-2020

Berlin (ots) - DUH setzt Saubere Luft in Bielefeld, Bochum, Düren,
Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn durch und bringt Verkehrswende
voran - Umfassende Maßnahmenpakete für die Zurückdrängung von Pkws aus den
Städten und den Ausbau und die Vergünstigung von Bahn, Bus und Tram, erhebliche
Verbesserungen für den Radverkehr und Nachrüstung schmutziger Diesel-Busse und
Kommunalfahrzeuge - Sollten die vereinbarten Maßnahmen nicht ausreichen,
entscheidet ein Schiedsgericht auf Anrufung der DUH - Einhaltung des Grenzwerts
für Stickstoffdioxid wird somit in diesen sieben großen NRW-Städten für das Jahr
2020 sichergestellt

In den Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land
Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Bielefeld, Bochum, Düren,
Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn haben die DUH, das beklagte Land
und die Städte unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW
gerichtliche Vergleiche geschlossen. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog
verpflichten sich das Land NRW und die Städte, den Grenzwert für das
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in diesem
Jahr erstmals einzuhalten. Die Vergleiche sind seit dem heutigen 28. Februar
2020 rechtswirksam. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth
unterstützt die Klagen für Saubere Luft der DUH.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Heute ist ein guter Tag für
die Saubere Luft in sieben großen Städten in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns
über die detaillierten Maßnahmenkataloge, die wir jeweils unmittelbar mit der
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und den jeweiligen Stadtoberhäuptern
vereinbaren konnten. Nach zehn langen Jahren durch Dieselabgase vergifteter
Stadtluft ist die Saubere Luft nun in greifbarer Nähe. Wenn alle beschlossenen
Maßnahmen konsequent und schnell umgesetzt werden, wird die Einhaltung des
Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 in diesen sieben Städten gelingen. Um zu
verhindern, dass beschlossene Maßnahmen nicht oder nur halbherzig umgesetzt
werden, haben wir in allen sieben Vergleichen einen Kontrollmechanismus
verankert, der über die Anrufung einer Schiedsstelle unmittelbar weitere
Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote auslösen kann."

DUH, Land und die jeweiligen Städte haben in den Vergleichen vereinbart, dass
die DUH über die vorhandenen sowie weitere von der DUH benannte Messstellen
kontinuierlich über die Entwicklung der Belastungswerte informiert wird und,
falls die erwartete Minderung nicht eintritt, weitere verkehrslenkende oder
verkehrsreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.

Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: "Ähnlich wie in
den bisherigen Verfahren zu Bonn, Dortmund und Essen sind Vergleiche gelungen,
die endlich rechtmäßige Zustände schaffen. Mehrstufige Maßnahmen und
kontinuierliche Kontrollen an verschiedenen Messpunkten geben allen Seiten
Transparenz und Handlungssicherheit."

Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist zudem eine fortlaufende
Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. Sollte die DUH Erkenntnisse
haben, dass Grenzwerte überschritten werden, ist das Land verpflichtet, diesen
Verdachtsfällen nachzugehen. Führen die beschlossenen Maßnahmen nicht zur einer
Grenzwerteinhaltung im Jahresmittel 2020, sehen die Vereinbarungen
"Auffanglösungen" vor. Sollte selbst mit den vereinbarten Auffangmaßnahmen immer
noch eine Überschreitung bleiben, gibt es ein Schiedsverfahren, in dem
kurzfristig wirksame harte Maßnahmen wie ein Dieselfahrverbot zusätzlich
beschlossen werden. Ein derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar.

Alle Maßnahmen und die Auffanglösung werden in neue rechtsgültige
Luftreinhaltepläne aufgenommen. Dieser enthält außerdem Prognosen zur
Entwicklung der NO2-Werte. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen
garantiert.

Alle drei Parteien der Vergleiche, das Land NRW, die jeweilige Stadt und die
DUH, fordern zudem in der Präambel des richterlichen Vergleichs die Autokonzerne
zu einer beschleunigten Hardware-Nachrüstung der schmutzigen
Diesel-Bestandsfahrzeuge auf. Zudem hat sich das Land verpflichtet, zu prüfen,
welche Dieselfahrzeuge im Landesbesitz kurzfristig nachgerüstet werden. Hierzu
wurden für das 1. Quartal 2020 Gespräche zwischen der DUH und der
Landesregierung vereinbart.

Hintergrund

Aus den jeweils umfangreichen Maßnahmenpaketen der gerichtlichen Vergleiche
nachfolgend einzelne ausgewählte Maßnahmen:

Maßnahmenpaket Bielefeld:

Durch die dauerhafte Umgestaltung des Bielefelder Jahnplatzes und weiterer
Verkehrslenkungsmaßnahmen wird der motorisierte Individualverkehr an diesem
zentralen Innenstadtplatz um 45% reduziert und die Aufenthaltsqualität deutlich
verbessert.

Über die im Vergleich enthaltenen konkreten Maßnahmen zum Ausbau der
Radinfrastruktur spricht sich die DUH für die Annahme der Ziele des
Radentscheids Bielefeld aus und empfiehlt der Stadt, diese schnellstmöglich
umzusetzen. Alle technisch nachrüst- und förderbare Kommunalfahrzeuge erhalten
eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.

Maßnahmenpaket Bochum:

Auf der Herner Straße wird eine kontinuierliche Verkehrszählung eingerichtet und
im Rahmen des Vergleichs die Verkehrsmenge um 21 % reduziert. Die
Parkraumbewirtschaftung wird räumlich und zeitlich ausgeweitet und kostenfreies
Parken stark reduziert. Die Einrichtung weiterer von der DUH benannter
Messstellen soll sicherstellen, dass keine neuen bzw. bisher unbekannte
Grenzwertüberschreitungen mit dem Dieselabgasgift NO2 bestehen. Die Stadt Bochum
wird sich bei der BOGESTRA für die Hardware-Nachrüstung aller technisch
nachrüst- und förderbaren Busse auf Euro VI einsetzen. Alle technisch nachrüst-
und förderbare Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.

Maßnahmenpaket Düren:

Einführung eines LKW-Fahrverbot und deutliche Reduzierung der Verkehrsmengen und
die Verringerung der Fahrspuren von vier auf zwei auf der Euskirchener Straße.
Diese Maßnahmen bleiben auch nach Freigabe der kompletten Ostumgehung bestehen.
Zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wurde der Stadttarif von 2,70EUR auf
1,50EUR reduziert. Die Stadt Düren wird sich bei demRurtalbus für die
Hardware-Nachrüstung aller technisch nachrüst- und förderbaren Busse auf Euro VI
einsetzen

Maßnahmenpaket Gelsenkirchen:

Das Fahrverbot für LKW auf der Kurt-Schumacher-Straße wird weiter verschärft und
wirkungsvoll kontrolliert. Weitere Fahrradstraßen sind vereinbart, ebenso der
Ausbau der Radabstellanlagen und eine "Sofortprogramm Mängelbeseitigung" als
weitere Schritte, den Radverkehr zu stärken. Die Stadt Gelsenkirchen wird sich
bei der BOGESTRA für die Hardware-Nachrüstung aller technisch nachrüst- und
förderbaren Busse auf Euro VI einsetzen. Alle technisch nachrüst- und förderbare
Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.

Maßnahmenpaket Hagen:

Die Verkehrsmenge auf dem Graf-von-Galen-Ring wird bereits ab März 2020 deutlich
reduziert. Eine Busspur auf der Körnerstraße wird eingerichtet, diese ermöglicht
einen verbesserten Verkehrsfluss der Busse in Hauptbahnhofnähe. Durch eine
deutliche Reduzierung der Verkehrsmenge um mehr als 5.000 Fahrzeugen pro Tag u.
a. durch die Einführung einer Tempo 30 soll auch die Grenzwerteinhaltung am
Märkischen Ring sichergestellt werden. Alle technisch nachrüst- und förderbare
Busse und Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.

Maßnahmenpaket Oberhausen:

Einführung eines ganztägigen LKW-Fahrverbots auf der Mülheimer Straße inklusive
zweier teilstationärer Messanlagen. Alle technisch nachrüst- und förderbare
Busse und Kommunalfahrzeuge erhalten eine Hardware-Nachrüstung auf Euro VI.
Sowohl die Höhe der Parkgebühren, als auch die bewirtschaftete Fläche wurde in
einem ersten Schritt durch die Stadt Oberhausen verdoppelt.

Maßnahmenpaket Paderborn:

Unter allen NRW-Städten hat Paderborn bereits eine besonders saubere Busflotte
und ist zudem auch in seiner Tarifgestaltung Vorreiter bei der Verkehrswende.
Das Paderborner Stadtbussystem "PaderSprinter" war eines der ersten Unternehmen,
dass die gesamte Busflotte auf den modernsten Abgasstandard Euro VI nachgerüstet
hat. Durch Tarifoptimierungen besteht neuerdings ein Jahresticket für 99ct pro
Tag. Im Sommer 2020 sollen darüber hinaus die Tarife für Kurzstrecken und
Schüler-Tickets reduziert werden und die Busnutzung an jedem ersten Samstag im
Monat kostenlos werden.

Links:

Zu den Anlagen der Vergleiche: http://l.duh.de/p200228b

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4533480
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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