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Umweltzonen: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in manchen Großstädten / TÜV Rheinland: Diesel bis Euronorm 5 betroffen / Freie Fahrt für Benziner mit grüner Plakette

Geschrieben am 26-02-2020

Köln (ots) - Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 sind angemessen,
geeignet und verhältnismäßig, um die Luftbelastung in Städten zu verringern.
Diese Urteilsbegründung, nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), führte
bisher in Stuttgart, Berlin, Gelsenkirchen, Darmstadt, Hamburg und Bonn zu
entsprechenden Verboten. In Stuttgart gilt die Regelung für das gesamte
Stadtgebiet, in den übrigen Städten sind nur einzelne Straßenabschnitte
betroffen. Während mögliche Fahrverbote unter anderem in Köln und Frankfurt
weiterhin die Gerichte beschäftigen und noch nicht umgesetzt wurden, entschied
sich die Stadt Mainz kürzlich auch ohne Gerichtsurteil dazu, Straßenabschnitte
ab dem 1. Juni 2020 für Diesel bis zur Euronorm 5 zu sperren.

Beratung zum Thema Umweltplaketten

"Bei der Ausgestaltung der Fahrverbote für Diesel bleibt vieles weiter unklar
und schürt bei den Besitzern dieser Fahrzeuge Unsicherheit. Wer einen Benziner
mit grüner Umweltplakette besitzt, muss sich diesbezüglich aber keine Gedanken
machen", sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Die Plaketten
selbst gibt es zu einem Preis ab 7 Euro an allen 220 Servicestationen von TÜV
Rheinland (https://www.tuv.com/de/deutschland/pruefstellensuche__mobile_/prfstel
lensuche.jsp) in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz sowie im Saarland.

Ohne gültige Plakette 80 Euro Bußgeld

Eine Übersicht aller Umweltzonen gibt das Umweltbundesamt auf der Internetseite
https://www.umweltbundesamt.de/umweltzonen. Jeder, der eine Umweltzone ohne
gültige Plakette befährt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro. Wichtig: Verwischt
oder verblasst das auf der Plakette eingetragene Kennzeichen, verliert diese
ihre Gültigkeit - auch hier können 80 Euro Bußgeld anfallen. Die grüne Plakette
wird deshalb bei TÜV Rheinland beispielsweise mit dem entsprechenden
Autokennzeichen bedruckt. Wer sein Fahrzeug fälschlicherweise mit einer grünen
Plakette versieht, begeht Urkundenfälschung. Befreit von der Plakettenpflicht in
allen Umweltzonen sind unter anderem Oldtimer mit H-Kennzeichen, Baumaschinen
und Krankenwagen.

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten
Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet:
www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4530823
OTS: TÜV Rheinland AG

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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