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VAUNET fordert Nachbesserungen der Werbebestimmungen in geplanter Glücksspielregulierung der Länder

Geschrieben am 19-02-2020

Berlin (ots) -

- Zu starke Werberestriktionen und Eingriffe in die Produkte der
Anbieter konterkarieren das Regulierungsziel der Kanalisierung,
hin zu lizenzierten Angeboten
- Werbeeinschränkungen begrenzen unverhältnismäßig
Bewerbungsmöglichkeiten durch den privaten Rundfunk

Der VAUNET - Verband Privater Medien e.V. hat anlässlich der heutigen Anhörung
der Länder zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages eine Überarbeitung der
Werbebestimmungen gefordert. Der VAUNET begrüßt grundsätzlich die weitgehenden
Liberalisierungsansätze des neuen Staatsvertrags, der auf der Konferenz der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. März 2020 beschlossen
werden soll. Gleichzeitig warnt er aber davor, dass die vorgesehenen
Werbebegrenzungen und Eingriffe in die Produkte der Anbieter das Ziel des
Staatsvertrags, die Kanalisierung hin zu legalem Glücksspiel, konterkarieren und
die Möglichkeit der Bewerbung durch private Medienunternehmen unverhältnismäßig
eingeschränkt wird.

Dr. Matthias Kirschenhofer, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VAUNET und
Vorstand der Sport1 Medien AG: "Werbung ist die Finanzierungsgrundlage für
private Rundfunkanbieter und ein Instrument, das im Glücksspielmarkt hin zu
legalen Spielen steuert, dem Regulierungsziel der Länder. Der
Glücksspielstaatsvertrag bietet die Chance für die privaten Rundfunkanbieter,
neue Werbeerlöse zu generieren. Die geplanten Werbeeinschränkungen tragen der
wirtschaftlichen Entwicklung der Medienunternehmen im Verhältnis zu anderen
Mediengattungen nicht ausreichend Rechnung. Sie gehen schließlich zu Lasten von
Investitionen in attraktive Inhalte. Wir appellieren daher an die Länder, hier
noch einmal nachzubessern."

Der VAUNET kritisiert insbesondere die Bestimmungen, nach der Werbung für
virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zwischen 6:00
und 21:00 Uhr im Rundfunk und Internet nicht möglich sein soll. Zudem soll
Werbung für Sportwetten unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von
Sportereignissen auf das jeweilige Sportereignis grundsätzlich verboten sein.
Diese Einschränkungen benachteiligen Sender im Wettbewerb mit anderen
Werbeträgern, für die diese Limitierung nicht gilt. Radio- und Fernsehsender
sind sich dahingehend ihrer gelebten Verantwortung aus dem Rundfunkstaatsvertrag
vollständig bewusst. Gerade in einem regulierten Senderumfeld sollte die
Bewerbung eines regulierten Glücksspiels nicht verboten werden. Zeitliche
Grenzen für die Werberegulierung im Internet hat es in vergleichbarer Form noch
nicht gegeben. Darüber hinaus soll eine Verbindung von Live-Zwischenständen von
Sportereignissen mit der Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis
unzulässig sein. Live-Ticker sind jedoch ein fester redaktioneller Bestandteil
der Onlineangebote aller Medienhäuser. Eine derartige Regelung käme in der
Realität einem Verbot von Werbung für Sportwetten auf Medien- und
Nachrichtenportalen gleich.

Die Regelungen sind nach Ansicht des VAUNET nicht geeignet, Spielwillige
effektiv auf kontrollierte und geschützte Angebote zu leiten. Damit legale
Anbieter sich gegen illegale Angebote durchsetzen können, müssen sie in der Lage
sein, konkurrenzfähige Angebote anzubieten und diese adäquat zu bewerben.

Download:
Vollständige Stellungnahme des VAUNET
http://ots.de/jff3UY

Über den Arbeitskreis Wetten im VAUNET:

Der Arbeitskreis Wetten im VAUNET befasst sich mit den gesetzlichen
Rahmenbedingungen des Glücksspiels und setzt sich seit rund 15 Jahren
insbesondere für eine Liberalisierung des Marktes und der Glücksspielwerbung
ein.

Über VAUNET

VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland.
Unter VAUNET - Verband Privater Medien e.V. firmiert seit dem 21. Mai 2018 der
vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) mit Sitz in Berlin und
einem Büro in Brüssel. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150
Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote.

Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für
audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die
Rahmenbedingungen aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für
die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu
schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der
Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.

Für Rückfragen:

Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101, E | hs@schultz-kommunikation.com

VAUNET - Verband Privater Medien e.V.
Stromstraße 1, 10555 Berlin
Rue des Deux Eglises 26, B-1000 Bruxelles - Büro Brüssel
T | +49 30 3 98 80-0, F | +49 30 3 98 80-148
E | info@vau.net
www.vau.net

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6895/4524991
OTS: VAUNET - Verband Privater Medien

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell


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