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Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine vertane Chance: Steigende Abfallmengen und Retourenvernichtung werden nicht gestoppt

Geschrieben am 12-02-2020

Berlin (ots) - Heute im Bundeskabinett beschlossenes Kreislaufwirtschaftsgesetz
greift zu kurz - Unnötige Vernichtung neuwertiger Waren wird trotz Ankündigung
von Umweltministerin Schulze nicht beendet - Deutsche Umwelthilfe fordert
Abfallvermeidungsziel und Quote zum Einsatz von Recyclingmaterialien -
Recyclingziele für Siedlungsabfälle müssen erhöht werden - DUH fordert
Nachbesserungen im Bundesrat

Die Bundesregierung vergibt mit dem heute im Kabinett beschlossenen
Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Chance, Abfallvermeidung und ein ambitioniertes
Recycling wirklich voranzubringen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das
fehlende, aber dringend benötigte Abfallvermeidungsziel gegen die immer größer
werdenden Müllmengen. Anders als von Bundesumweltministerin Svenja Schulze im
Juni 2019 angekündigt, stoppt das Gesetz die unnötige Vernichtung neuwertiger
Waren nicht. Die Recyclingquote für Siedlungsabfälle von nur 65 Prozent bis 2035
ist viel zu niedrig angesetzt. Um den Einsatz von Recyclingmaterial voran zu
bringen, wäre zudem die Festlegung von Mindesteinsatzquoten notwendig. Diese
fehlen jedoch im neuen Gesetz. Die DUH ruft die Bundesländer auf, das Gesetz im
Bundesrat zu stoppen und Verbesserungen einzufordern.

"Die sinnlose Zerstörung funktionsfähiger Waren muss aus Gründen des Klima-,
Ressourcen- und Umweltschutzes umgehend beendet werden. Genau dies hatte
Bundesumweltministerin Svenja Schulze im letzten Jahr versprochen. Jetzt bricht
sie ihr Wort, indem sie keine verbindliche Obhutspflicht festlegt, sondern
lediglich die Möglichkeit festschreibt, zukünftig eine Verordnung zu erlassen.
Das löst jedoch das eigentliche Problem nicht. Die Bundesländer müssen nun im
Bundesrat auf die Einhaltung der bislang leeren Versprechungen von Ministerin
Schulze drängen", kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin
Barbara Metz.

Die DUH fordert die gesetzliche Festlegung Unternehmen unter Strafe die
Vernichtung funktionsfähiger Waren zu verbieten. Können Produkte nicht
aufbereitet oder repariert werden und müssen deshalb zerstört werden, fordert
der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dies zu dokumentieren und behördlich
zu erfassen.

"Das heute beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nicht progressiv und
findet keine klaren Antworten auf größer werdende Abfallmengen, schnelllebigeren
Konsum und einen zu geringen Einsatz von Sekundärrohstoffen. Wirklich notwendig
sind ein Abfallvermeidungsziel, ambitionierte Recyclingquoten und die Festlegung
von Mindesteinsatzquoten für Recyclingmaterialien. Doch all dies findet sich im
neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht wieder", sagt der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Das Prinzip der Abfallvermeidung wird in Deutschland bislang kaum umgesetzt. Ein
Grund dafür sind fehlende Ziele zur Vermeidung unnötiger Abfälle. Deshalb
sollten Restabfall und Sperrmüll durch eine verbindliche Zielsetzung von aktuell
188 Kilogramm auf 140 Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2025 und 90 Kilogramm
bis 2030 reduziert werden. Lebensmittelabfälle sollten von aktuell 220 Kilogramm
pro Einwohner und Jahr bis 2030 halbiert werden.

Nach Einschätzung der DUH wird das stoffliche Potential von Siedlungsabfällen
nicht ausreichend genutzt. Deshalb ist eine Erhöhung der Recyclingquote für
Siedlungsabfälle auf 65 Prozent bis 2025 und 85 Prozent bis 2030 notwendig.

Ersetzen Recyclingmaterialien Primärrohstoffe, werden die negativen
Umweltauswirkungen für deren Herstellung vermieden. Um den Einsatz von
Rezyklaten zu fördern, ist die Vorgabe einer Quote notwendig. Hierzu wäre ein
gestuftes Vorgehen geeignet: 20 Prozent bis 2020, 30 Prozent bis 2023, 40
Prozent bis 2025. Die Quote sollte sich dabei immer auf Post-Consumer-Rezyklate
beziehen.

Bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung wurde ein Schritt nach vorne
gemacht. Statt "Prüfungspflicht" wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz nun eine
"Pflicht zur Bevorzugung" ökologisch vorteilhafter Produkte vorgegeben.
Allerdings reicht dies nicht aus, da durch undefinierte Rechtsbegriffe wie der
Vermeidung "unzumutbarer Mehrkosten" Interpretationsspielräume geschaffen
werden, die eine wirkliche Verpflichtung zum Einkauf ökologisch vorteilhafter
Produkte in der Praxis verhindern. Damit die Pflicht zur Bevorzugung
umweltfreundlicher Produkte von den Beschaffungsstellen einfach und rechtssicher
umgesetzt werden kann, muss die Bundesregierung nun dringend beispielhafte
Ausschreibungskriterien und eine Produktdatenbank mit ökologisch vorteilhaften
Produkten aufbauen.

Link:

DUH-Stellungnahme zu Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
http://l.duh.de/p190913a

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe ,
www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4518456
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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