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Deutsche Umwelthilfe, NRW-Landesregierung und Bundesstadt Bonn schließen gerichtlichen Vergleich für die Saubere Luft und die Verkehrswende in Bonn

Geschrieben am 23-01-2020

Berlin (ots) - Vor dem Oberverwaltungsgerichts NRW erzielter Vergleich enthält
umfassendes Maßnahmenpaket für die Nachrüstung schmutziger Diesel-Fahrzeuge,
Verringerung der Zahl von Pkws auf der Reuterstraße sowie Ausbau und
Vergünstigung des ÖPNV mit Verbesserungen beim Fahrradverkehr - Einhaltung des
Grenzwerts für Stickstoffdioxid wird damit für das Jahr 2020 sichergestellt -
Deutsche Umwelthilfe erhält zur Kontrolle der Einhaltung monatliche Messdaten -
Stadt und Land müssen Verkehrsmengen weiter reduzieren, wenn die
Grenzwerteinhaltung beim Dieselabgasgift NO2 nicht wie vom Landesumweltamt
berechnet eintritt - Besonders stark belastete Reuterstraße erhält Tempo 30 und
Pförtnerampel zur Reduzierung der Verkehrsmenge - DUH, Stadt und Land
vereinbaren, sich gemeinsam für Bundesmittel zur Verwirklichung eines
"365-Euro-Tickets" einzusetzen

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen
für die Saubere Luft in Bonn haben die DUH, das beklagte Land und die
Bundesstadt Bonn unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW
in Anwesenheit der Umweltministerin Ursula Heinen-Essen des Landes NRW, des
Oberbürgermeisters von Bonn, Ashok-Alexander Sridharan, und des
Bundesgeschäftsführers der DUH, Jürgen Resch, einen gerichtlichen Vergleich
geschlossen. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich das Land
NRW und die Stadt Bonn, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
(NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel noch in diesem Jahr einzuhalten. Mit der
Veröffentlichung der Vereinbarung am 23. Januar 2020 ist der Vergleich
rechtsgültig beschlossen. Die internationale Umweltrechtsorganisation
ClientEarth unterstützt diese Klage für Saubere Luft der DUH.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Heute ist ein guter Tag für
die Saubere Luft in Bonn. Wenn Stadt und Land die nun rechtsverbindlich
vereinbarten Maßnahmen zur Verkehrswende in Bonn konsequent durchsetzen, wird
nach zehn Jahren Überschreitung des Grenzwerts für das gesundheitsschädliche
Dieselabgasgift NO2 endlich die Saubere Luft in der Bundesstadt Bonn
Wirklichkeit. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch kommen und
gegebenenfalls so lange verschärft beziehungsweise um weitere verkehrslenkende
Entscheidungen ergänzt werden, müssen uns Stadt und Land die Entwicklung der
Belastungswerte kontinuierlich berichten und die Verkehrsregelung bei Bedarf
nachschärfen. Wir haben zudem unsere Erwartung einer Zustimmung zum
Fahrradentscheid durch die Stadt Bonn in den Vergleich aufgenommen. Schließlich
haben wir vereinbart, dass sich DUH, Stadt Bonn und Land NRW gemeinsam für
Bundesmittel zur schnellen Einführung eines generellen 365-Euro-Tickets
einsetzen."

Die NRW-Landesregierung muss demnach den Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn um
ein umfassendes Maßnahmenpaket ergänzen. Hierzu gehören nicht nur die
Nachrüstung der gesamten ÖPNV-Busflotte auf die Abgasnorm Euro 6/ VI, die
Beschaffung von Elektrobussen, sondern auch die Hardware-Nachrüstung von allen
geeigneten Kommunalfahrzeugen und der Ausbau von Radschnellrouten.

Der Vergleich beinhaltet außerdem ein Maßnahmenpaket zur Verringerung der
Abgasemissionen auf der Reuterstraße. Hierzu soll die dort verkehrende
Verkehrsmenge deutlich verringert werden. Erreicht werden soll dies durch eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30, eine umweltsensitive Ampelsteuerung
mit kontinuierlicher Prüfung und möglicher Nachsteuerung des Verkehrszuflusses
sowie die Einrichtung einer Vorzugsstrecke nach Bad Godesberg.

Da der Grenzwert in Bonn im Jahr 2019 nur noch an der Reuterstraße und dort auch
nur noch um 1 µg/m3 überschritten war, können diese Maßnahmen genügen, wenn sie
konsequent durchgesetzt werden. Um eine wirkliche Verkehrswende wie in Zürich,
Amsterdam, Wien oder Kopenhagen zu erreichen, sind allerdings weitere Maßnahmen
dringend notwendig.

Zum erzielten Ergebnis erklärt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren
vertritt: "Ähnlich wie in Essen und Dortmund ist für Bonn ein Vergleich
gelungen, der endlich rechtmäßige Zustände schafft. Die mehrstufigen Maßnahmen
und die kontinuierliche Kontrolle an verschiedenen Messpunkten macht für alle
Seiten transparent, wie zu handeln ist."

Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist zudem eine fortlaufende
Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. An drei Messpunkten (Bornheimer
Straße, Reuterstraße und Auerberg) werden die Messwerte erhoben. Sollte die DUH
Hinweise bzw. Erkenntnisse haben, dass an anderer Stelle die Grenzwerte
überschritten werden, ist das Land verpflichtet, diesen von der DUH gemeldeten
Verdachtsfall nachzugehen und gegebenenfalls weitere Messungen zu veranlassen.
Führen all diese Maßnahmen nicht zur einer Grenzwerteinhaltung im Jahresmittel
2020, sieht die Vereinbarung eine "Auffanglösung" vor. Dann wird die
Anschlussstelle Endenich in Richtung Poppelsdorf auf der Reuterstraße gesperrt.
Zudem muss dann die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Reuterstraße
verlängert werden. Davon ist jedoch nicht auszugehen, da der Grenzwert in Bonn
schon im Jahr 2019 nur noch gering überschritten war. Sollte selbst mit den
vereinbarten Auffangmaßnahmen immer noch eine Überschreitung bleiben,
vereinbarten die Parteien ein Schiedsverfahren, in dem kurzfristig wirksame
harte Maßnahmen wie ein Dieselfahrverbot zusätzlich beschlossen werden. Ein
derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar.

Alle Maßnahmen, auch die Auffanglösung, werden in einen neuen Luftreinhalteplan
der Stadt Bonn aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der
Luftreinhalteplan muss neben dem Maßnahmenpaket entsprechende Prognosen
enthalten. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen garantiert.

Alle drei Parteien des Vergleichs, das Land NRW, die Stadt Bonn und die DUH,
fordern zudem in der Präambel des richterlichen Vergleichs die Autokonzerne zu
einer beschleunigten Hardware-Nachrüstung der schmutzigen
Diesel-Bestandsfahrzeuge auf. Zudem hat sich das Land verpflichtet, zu prüfen,
welche Dieselfahrzeuge im Landesbesitz kurzfristig nachgerüstet werden. Hierzu
wurden für das 1. Quartal 2020 Gespräche zwischen der DUH und der
Landesregierung vereinbart.

Links:

Zu den Anlagen des Vergleichs: http://l.duh.de/p200123b

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com


DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe ,
www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4500481
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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