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Masernschutzgesetz: Apotheker begrüßen Modellvorhaben zur Grippeimpfung und Wiederholungsrezepte (FOTO)

Geschrieben am 20-12-2019

Berlin (ots) - Die Apotheker begrüßen die Absicht des Gesetzgebers, die
Impfquote zu erhöhen und die Bevölkerung in Deutschland besser gegen Masern zu
schützen. Zugleich fordern sie die Impfstoffhersteller auf, der absehbaren
Nachfrage durch ein erweitertes Produktangebot gerecht zu werden. Mit dem
heutigen Beschluss des Bundesrates zum Masernschutzgesetz wird zum 1. März 2020
darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass Apotheken Grippeimpfungen im
Rahmen von regionalen Modellprojekten anbieten und Wiederholungsrezepte von
Ärzten einlösen können, die zu mehrmaligen Abgaben eines Arzneimittels an
Patienten berechtigen.

"Wir wollen dazu beitragen, dass mehr Menschen in Deutschland gegen Grippe
geimpft werden. Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Millionen
Menschen, die kompetente Gesundheitsberatung vor Ort suchen", sagt Friedemann
Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
"Was in Amerika oder Frankreich möglich ist, kann auch hierzulande
funktionieren. Regionale Modellprojekte sind der richtige Weg, um
auszuprobieren, ob und wie das Ziel erreicht werden kann, über Apotheken noch
mehr Menschen mit der Impfung zu erreichen." Schmidt weiter: "Klar ist auch,
dass das fachlich gut vorbereitet sein muss. Die Apotheker sind sich ihrer
Verantwortung und etwaiger Risiken durchaus bewusst." Laut Deutschem
Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) ließen sich 2018 nur 184 pro 1.000 Versicherte
gegen Grippe impfen. Für 70 Millionen gesetzlich Versicherte wurden demnach nur
13,4 Millionen Impfdosen (2018) verbraucht.

Zur Umsetzung des Wiederholungsrezeptes bedarf es weiterer Vereinbarungen. So
müssen sich die Apotheker und Krankenkassen im sog. Rahmenvertrag über das
Prozedere der Abrechnung solcher Verordnungen durch Apotheken verständigen.
Künftig soll ein Arzt eine Verschreibung ausstellen dürfen, mit der ein
Arzneimittel sukzessive bis zu viermal abgegeben werden kann. Die Verordnungen
sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach
Ausstellungsdatum zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Apotheken
beliefert werden. Insbesondere chronisch kranke Patienten, die gut auf ein
Arzneimittel eingestellt sind, können dadurch Zeit und Aufwand sparen.

Mehr Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 4000 4137, c.splett@abda.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7002/4475109
OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell


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