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Frei: Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz entschieden verfolgen und bestrafen

Geschrieben am 16-12-2019

Berlin (ots) - Anbieter sozialer Netzwerke werden stärker in die Pflicht
genommen

Ende letzter Woche hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Entwurf
eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
veröffentlicht. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

"Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Der Gesetzentwurf beinhaltet
wesentliche Forderungen der Union.

Im Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll verankert werden, dass Anbieter sozialer
Netzwerke künftig rechtswidrige Inhalte den Behörden melden müssen. Dadurch wird
die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten spürbar zunehmen. Wir, die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sind der festen Überzeugung, dass wir Hass und Hetze
im Internet wirksam bekämpfen und eindämmen werden, wenn Täter gezielt überführt
und bestraft werden.

Das wird die überschaubare Szene sehr schnell spüren. Schließlich geht
beispielsweise die Hälfte der Likes bei Hass-Kommentaren auf Facebook auf nur
fünf Prozent der Accounts zurück. Mit der konsequenten Verfolgung von Hass und
Hetze nach dem Strafrecht werden wir die Resonanzkammern der Rechtsextremisten
ausschalten. Auch dafür haben wir im Bundeshaushalt 2020 bei den
Sicherheitsbehörden des Bundes 600 zusätzliche Stellen geschaffen. Es ist für
unsere freiheitliche Gesellschaft nicht hinnehmbar, dass eine überschaubare
Anzahl an Personen die freie Meinungsäußerung im Netz angreift und das Internet
der eigenen Meinungsdiktion unterwerfen will. Sie schaffen dort einen Raum der
Angst, der bis in die Realität, zum Beispiel in die Kommunalpolitik,
überschwappt. Dass dabei insbesondere Rechtsextremisten im Visier unserer
Überlegungen stehen, darf nicht verwundern. Sie waren im vergangenen Jahr für
fast 80 Prozent der vom Bundeskriminalamt registrierten Straftaten im Netz
verantwortlich.

Darüber hinaus soll in Zukunft unter Strafe stehen, bestimmte rechtswidrige
Taten zu befürworten und damit mögliche Täter zu motivieren. Derzeit ist die
Billigung von Straftaten im Sinne des § 140 des Strafgesetzbuches nur
strafbewehrt, wenn die Taten bereits begangen oder versucht wurden, nicht wenn
sie in der Zukunft liegen. Diese Erweiterung des § 140 des Strafgesetzbuches
geht auf einen Vorschlag der Union zurück.

Schließlich sollen Straftaten in Zukunft schärfer bestraft werden, wenn sie
antisemitisch motiviert waren. Dazu sollen in § 46 des Strafgesetzbuches neben
dort bereits erwähnten rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen
menschenverachtenden Beweggründen ausdrücklich auch antisemitische Motive
genannt werden. Das ist ein wichtiges Signal, welches wir zur Bekämpfung von
Antisemitismus in die Gesellschaft senden.

Wir werden den Gesetzentwurf eingehend prüfen und klären, ob dieser sämtliche
aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass und Hetze im
Internet ausreichend beinhaltet."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4470279
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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