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BERLINER MORGENPOST: Notwendige Diskussionen / Leitartikel von Philipp Neumann zum drohenden Verbot für Zigarettenwerbung

Geschrieben am 09-12-2019

Berlin (ots) - Es gibt nur eine richtige Entscheidung, die die Abgeordneten der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion am heutigen Dienstag treffen können: Sie sollen, ja
sie müssen einem umfassenden Verbot von Tabakwerbung zustimmen. Für Produkte,
die erwiesenermaßen abhängig machen und der Gesundheit schaden, kann es keine
Werbung geben. Das muss für Tabakprodukte gelten, es muss für E-Zigaretten ohne
Tabak gelten. Es muss - in letzter Konsequenz - auch für Alkohol gelten, die
andere legale Droge. Die Diskussion darüber wird kommen.

Das Votum von CDU und CSU ist deshalb so wichtig, weil die
Unionsbundestagsfraktion ein Werbeverbot lange blockiert hat. Ein fertiger
Gesetzentwurf der Bundesregierung wanderte in den Papierkorb, weil der ehemalige
Fraktionschef Volker Kauder ein Werbeverbot aus grundsätzlichen Gründen
ablehnte. Für legale Produkte müsse geworben werden dürfen, so die
Argumentation. Werbeverbote kämen einem Berufsverbot gleich. Diese Argumente
wiegen tatsächlich schwer.

Noch schwerer aber wiegt: Zigaretten, Zigarren oder nikotinhaltige
Verdampfungsflüssigkeiten sind keine normalen Produkte. Sie fügen der Gesundheit
schweren Schaden zu und machen abhängig. Jedes Jahr sterben in Deutschland so
viele Menschen an den Folgen des Rauchens, dass faktisch eine Großstadt
ausgelöscht wird. Fast alle Fälle von Lungenkrebs sind aufs Rauchen
zurückzuführen. Wären nikotinhaltige Produkte harmlos wie ein Kaugummi, wäre
Rauchen nicht erst ab 18 Jahren erlaubt. Vor allem Jugendliche sollen durch ein
Werbeverbot abgehalten werden, zur Zigarette oder zum Verdampfer zu greifen.

Denn wahr ist auch, dass das Geschäft mit dem Qualm noch immer viele Milliarden
Euro schwer ist. Gerade E-Zigaretten boomen, vor allem unter Jugendlichen. Sie
haben den Ruf, weniger schädlich zu sein als Zigaretten mit Tabak. Weniger
schädlich aber heißt: E-Zigaretten richten in Lunge, Herz, Gehirn und in Gefäßen
trotzdem Schaden an. Das enthaltene Nikotin macht genauso abhängig. Das
Werbeverbot muss auch für diese Art des Rauchens gelten.

Übrigens: Die Erkenntnis, dass die Werbung umfassend verboten werden muss, ist
nicht neu. Schon vor 16 Jahren hat sich Deutschland gegenüber der
Weltgesundheitsorganisation dazu verpflichtet. Dass das Werbeverbot jetzt
umgesetzt wird, ist auch eine Frage der Vertragstreue auf internationaler Ebene.
Wir sind das einzige Land in der EU, in dem noch auf Großplakaten für
Rauchprodukte geworben werden darf.

Aber drohen nun weitere Werbeverbote, etwa für Süßigkeiten, weil sie Zucker oder
Fett enthalten? Diese Befürchtung ist übertrieben, denn schon heute darf nicht
grenzenlos für alles geworben werden. Anzeigen für verschreibungspflichtige
Medikamente sind komplett verboten. Ärzte und Anwälte dürfen nur begrenzt für
sich werben. Ein Werbeverbot für süße oder fettige Nahrungsmittel ist unnötig,
denn die Produkte sind nicht per se gesundheitsschädlich; hier kommt es immer
auf die Menge an.

Anders ist es bei Alkohol, der legalen Droge Nummer zwei. Fast zwei Millionen
Deutsche sind davon abhängig; jedes Jahr sterben mehr als 70.000 Menschen an den
Folgen von Alkoholkonsum. Sollte das Tabakwerbeverbot kommen, gibt es kein
Argument, es nicht auch auf Alkohol auszudehnen - vor allem, weil die negativen
Folgen von Konsum oder gar Sucht hier ungleich größer sind: Bei jeder dritten
Gewalttat ist Alkohol im Spiel; Betrunkene verursachen 15.000 Verkehrsunfälle
pro Jahr. Ein Werbeverbot wird all das nicht verhindern. Es kann aber helfen,
den Alkoholkonsum weiter zu senken. Die Diskussion darüber muss jetzt beginnen.

Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/53614/4463497
OTS: BERLINER MORGENPOST

Original-Content von: BERLINER MORGENPOST, übermittelt durch news aktuell


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