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Halbzeit bei Windparkbau in der Nordsee / Fertigstellung des Offshore-Windparks verzögert sich bis 2020 - Härtefallregelung auch für Offshore gefordert (FOTO)

Geschrieben am 05-12-2019

Oldenburg, Aachen (ots) - 16 von 32 Windkraftanlagen im Trianel Windpark Borkum
II sind errichtet. In der ersten Dezemberwoche 2019 erreicht damit die
Anlageninstallation im kommunalen Offshore-Windpark Halbzeit. Der ursprüngliche
Fertigstellungstermin für den Windpark bis Ende 2019 kann jedoch nicht mehr
gehalten werden. Die Projektpartner EWE und Trianel gehen derzeit davon aus,
dass die Installation und Inbetriebnahme aller 32 Windkraftanlagen bis ins erste
Halbjahr 2020 andauern könnte.

"Durch die zunehmenden Schlechtwetterphasen in den Herbst- und Wintermonaten
haben wir die massiven Verschiebungen im Bauzeitplan nicht mehr aufholen
können," erklärt Irina Lucke, technische Geschäftsführerin der Trianel
Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG. Die Insolvenz des Vertragspartners
Senvion, der sowohl für die Lieferung, als auch Errichtung und Inbetriebnahme
der Windkraftanlage verantwortlich war, hatte sich mit massiven Verzögerungen
auf den Bauzeitplan ausgewirkt. Dadurch verschob sich der Beginn der
Installationsarbeiten in den Spätsommer 2019 mit negativen Folgen für den
weiteren Bauablauf.

Härtefallregelung auch für Offshore-Windparks

"Wir gehen davon aus, dass 10 bis 15 Windkraftanlagen erst nach dem
Jahreswechsel in Betrieb gehen können, mit negativen Auswirkungen für das
Projekt," erläutert Klaus Horstick, kaufmännischer Geschäftsführer der Trianel
Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz
(EEG) reduziert sich die Einspeisevergütung für Offshore-Anlagen, die nach dem
1.1.2020 in Betrieb gehen, um 1 ct/kWh. "In Summe bedeutet dies ein möglicher
Schaden für uns und die beteiligten kommunalen Unternehmen in mittlerer
zweistelliger Millionenhöhe," macht Horstick deutlich.

Der offizielle Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz von Anfang
November sieht eine Härtefallregelung für Windkraftanlagen an Land vor, die
wegen der Senvion-Insolvenz nicht fristgerecht installiert werden können.
Horstick: "Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung hier mit
zweierlei Maß misst. Im Sinne der Gleichbehandlung drängen wir auf eine
Härtefallregelung auch für Offshore-Projekte. Eine Härtefallklausel, die die
nächste Degressionsstufe vom 1.1.2020 auf den 1.7.2020 in dem besonderen
Härtefall der Senvion-Insolvenz verschiebt, würde die Belastungen der kommunalen
Anteilseigner auffangen können. "Insbesondere, da die aktuelle Situation in
keiner Weise selbstverschuldet, aber das Windparkprojekt unmittelbar negativ
betroffen ist," so Horstick weiter.

20 Stadtwerke, regionale Energieversorger und kommunalnahe Unternehmen sind am
Trianel Windpark Borkum II beteiligt. Neben der EWE AG mit einem Anteil von 37,5
Prozent ist ein Joint Venture des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich und der
Fontavis AG mit 24,51 Prozent an TWB II beteiligt. Die Stadtwerke-Kooperation
Trianel gemeinsam mit 17 Stadtwerken aus Deutschland halten einen Anteil von
37,99 Prozent. Die Gesamtinvestition für den Offshore-Windpark beträgt 800
Millionen Euro.

Begleitet werden die Bauphasen des Trianel Windpark Borkum II mit einem
digitalen Bautagebuch im Internet unter www.trianel-borkumzwei.de sowie auf
Twitter unter @TrianelBorkum2.

Pressekontakt:
Trianel GmbH
Krefelder Str. 203
52070 Aachen
www.trianel.com

Maik Hünefeld, Pressesprecher Erzeugung
Tel.+49 241 413 20-282
Mobil: +49 151 140 89 0 39
E-Mail: m.huenefeld@trianel.com

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/67884/4459435
OTS: Trianel GmbH

Original-Content von: Trianel GmbH, übermittelt durch news aktuell


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