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30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden

Geschrieben am 19-11-2019

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, den Rechten von
Kindern zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen - auch im Grundgesetz. "Die
Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz darf nicht halbherzig erfolgen",
erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
des Instituts. "Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen
uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden. Auch beim Beteiligungsrecht
gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Denn das Grundprinzip der vorrangigen
Berücksichtigung des Kindeswohls ist untrennbar mit dem Recht des Kindes auf
Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung verbunden", so Kittel weiter. Dies
habe der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in seinen Allgemeinen
Bemerkungen konkretisiert, die die einzelnen Rechte aus der Konvention
erläutern.

Der Koalitionsvertrag sieht eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz
vor. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat angekündigt, noch in diesem
Jahr einen Entwurf vorzulegen. "Bei der Erarbeitung eines
Formulierungsvorschlages sollte Justizministerin Lambrecht nach dem Vorbild von
Artikel 24 der EU-Grundrechte-Charta alle Grundprinzipien aufnehmen. So würde
klargestellt, dass Kinder in Deutschland voll und ganz als Rechtssubjekte mit
ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit aber auch ihrer eigenen Meinung anerkannt
sind", so Kittel.

Anlässlich des 30. Jahrestags der UN-Kinderechtskonvention am 20. November
veröffentlicht die Monitoring-Stelle eine deutsche Arbeitsübersetzung der
Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 "zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls"
(best interests of the child) nach Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention sowie die
sprachlich überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12
zum Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes. Beide
Übersetzungen sind im Rahmen eines Arbeitsprozesses mit einer Expert_innengruppe
und mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums entstanden. Zusätzlich
erscheint die Information "Das Kindeswohl neu denken".

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 mit dem Ziel
verabschiedet, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte zu schützen, sie in ihrer
Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu
verschaffen. In Deutschland gelten die in der UN-Kinderrechtskonvention
festgeschriebenen Rechte von Kindern bereits seit April 1992; anfangs jedoch
noch mit Vorbehalten. 2010 hat die Bundesregierung all diese Einschränkungen
zurückgenommen Die Konvention ist damit verbindlich geltendes und unmittelbar
anwendbares Recht in Deutschland. Das gleiche gilt auch für die drei bestehenden
Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland ist verpflichtet,
die in der Konvention und die darin verbrieften Rechte von Kindern zu achten, zu
schützen und zu gewährleisten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung
der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle
berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft
und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der
UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit
staatlichen Stellen, Forschungsinstituten sowie Kindern und Jugendlichen
zusammen.

Weitere Informationen

Das Kindeswohl neu denken: Kinderrechtsbasierte Ermittlung und
Bestimmung des Kindeswohls (Information Nr. 30). Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, November 2019.
http://ots.de/ekybBn

Allgemeine Bemerkung Nr. 12 (2009).Das Recht des Kindes auf Gehör.
Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, November 2019.
http://ots.de/LDcNUd

Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (2013) zum Recht des Kindes auf
Berücksichtigung seines Wohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt (Art.
3 Abs. 1). Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, November
2019.
http://ots.de/sOMy5r

Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinder als Träger von Menschenrechten
stärken (Position Nr. 7), Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte, 2016.
http://ots.de/HG7tTj

Hinweis zum Staatenberichtsverfahren UN-Kinderrechtskonvention
http://ots.de/3KiCh8



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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