Westfalen-Blatt: Der Richterbund-Vorsitzende Jens Gnisa wirft die Frage auf, ob die Meinungsfreiheit im Internet zu weit geht.
Geschrieben am 09-11-2019 |   
 
 Bielefeld (ots) - Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, hat  
die Frage aufgeworfen, ob die Grenzen der Meinungsfreiheit angesichts von  
Hass-Postings nicht zu weit gesteckt sind. 
 
Im Interview mit dem WESTFALEN-BLATT sagte er: "Das Bundesverfassungsgericht  
fasst die Meinungsfreiheit sehr weit, was ich grundsätzlich gut finde.  
Allerdings frage ich mich, ob wir angesichts des Internets die Grenzen der  
Meinungsfreiheit inzwischen nicht zu weit gezogen haben. Früher galt die Devise, 
es sei besser, dass Bürger  Dampf ablassen können, als dass sich da irgendetwas  
aufstaut. Aber genau das haben wir heute: Die Menschen posten immer schlimmere  
Beleidigungen und verbale Angriffe in ihren Zirkeln, bekommen dafür Beifall,  
legen vielleicht nach, und alles schaukelt sich hoch. Wenn der Hass dann in  
Gewalt umschlägt, bleibt es nicht bei  Äußerungen, sondern es kommt zu Taten wie 
dem Anschlag auf  Regierungspräsident Walter Lübcke." 
 
Auf die ungesühnten Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast  
angesprochen sagte Gnisa, der Richterbund habe "reichlich" Reaktionen von  
Bürgern bekommen. "Ich rate, die Ruhe zu bewahren  und den Rechtsweg abzuwarten. 
Jetzt ist erst mal das Kammergericht als Beschwerdeinstanz gefragt." 
 
Auch er bekomme Hass-Mails, sagte Gnisa. "Nach jeder Talkshow, in der ich  
auftrete. Einer schrieb, er wünsche sich, dass meine Kinder umgebracht würden  
und der Täter einen milden Richter finde." 
 
Auf die Frage, ob er so etwas anzeige, antwortete der Richterbund-Vorsitzende:  
"Wenn ich mich intensiv um jede Zuschrift kümmern würde, bekäme ich meinen Tag  
nicht mehr organisiert. Letztens hatte ein sogenannter Reichsbürger bei Youtube  
ein Video eingestellt, in dem er sagte: "Ich liquidiere Gnisa." Und nach einer  
Pause kam der Zusatz: "Natürlich nur verbal, im Gerichtssaal." Ich habe nichts  
unternommen, und nach zwei Wochen hat der Mann nachgelegt und mich auf Youtube  
schwerer Straftaten bezichtigt.  Da habe ich ihn angezeigt. Aber ich habe mich  
auch gefragt, ob es zu der Eskalation gekommen wäre, wenn man den Mann schon  
nach dem ersten Video in die Schranken gewiesen hätte. Insofern ist es gut, dass 
die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, dass die Staatsanwaltschaft  
einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformbetreibern bekommt und ihr die Namen  
der Urheber genannt werden müssen." 
 
Das gesamte Interview auf www.westfalen-blatt.de 
 
 
 
Pressekontakt: 
Westfalen-Blatt 
Christian Althoff 
Telefon: 0521 585-261 
c.althoff@westfalen-blatt.de 
 
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
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