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Baden-württembergisches Parlament misst mit zweierlei Maß: Ordnungsruf gegen Daniel Rottmann MdL wird nicht revidiert

Geschrieben am 06-11-2019

Stuttgart (ots) - Mit Schreiben vom gestrigen 5. November 2019 an
Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Bündnis 90/Die Grünen) erhob der
AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Rottmann Einspruch nach §93 der Geschäftsordnung
gegen den am 17. Oktober 2019 gegen ihn verhängten Ordnungsruf mit der Forderung
nach Rücknahme der gegen ihn verhängten Verwarnung. In der Plenardebatte
bezeichnete Daniel Rottmann als AfD-Landtagsabgeordneter den Abgeordneten von
Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Ulrich Sckerl, als "Antisemiten", nachdem dieser die
"Juden in der AfD" (JAfD) diffamiert hatte. "Herr Sckerl hat sich den
Pauschalvorwurf des Zentralrats der Juden parlamentsöffentlich zu eigen gemacht,
wonach die AfD eine Gefahr für jüdisches Leben in Deutschland wäre. Die
AfD-Landtagsfraktion und ich weisen dies und die verleumderische Behauptung
Sckerls, die AfD sei 'keine Partei für Juden', entschieden zurück. Als
Fördermitglied der Juden in der AfD und als gewählter Abgeordneter der AfD bin
ich nicht bereit, den hetzerischen Angriff des Abgeordneten Sckerl
widerspruchslos hinzunehmen", so Daniel Rottmann.

Rede- und Meinungsfreiheit gewährleisten auch das Recht zum Gegenschlag

Am heutigen Vormittag beantragte der Parlamentarische Geschäftsführer der
AfD-Landtagsfraktion, Anton Baron, mit einem Geschäftsordnungsantrag nach §84 im
Landtag eine Abstimmung über die Rücknahme des Ordnungsrufes gegen den
Abgeordneten Daniel Rottmann, die wie folgt begründet wurde: "Die Entscheidung
über den Ordnungsruf, die heute nach den Vorgaben der Geschäftsordnung ohne
Aussprache im Plenum erfolgen soll, ist zu wichtig, um ohne Kenntnis der
Rechtslage und ohne jede Stellungnahme des Betroffenen darüber zu entscheiden.
Die Landesverfassung gewährleistet die Redefreiheit des Abgeordneten als
Ausprägung des freien Mandates. Ordnungsmaßnahmen sind nicht das Mittel zur
Ausschließung bestimmter inhaltlicher Positionen - auch und gerade nicht
solcher, die von der Mehrheit der Abgeordneten des Landtags, möglicherweise
sogar über die Angehörigen der die Landesregierung tragenden Fraktionen
hinausgehend, nicht geteilt werden. Der Landtag ist gerade der Ort, an dem
Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden sollen; dabei sind auch Stilmittel
wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik zulässig.
Redefreiheit und Meinungsfreiheit gewährleisten auch das Recht zum Gegenschlag.
Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben
hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen. Wer austeilt, der muss auch
einstecken. Das ist verfassungsrechtlicher Standard und muss auch für den
Meinungskampf im Landtag gelten. Es ist nicht die Aufgabe des Präsidiums, in die
inhaltliche Auseinandersetzung im Plenum einzugreifen. Eine Zensur durch
Ordnungsruf ist daher nicht hinnehmbar!"

AfD verwahrt sich gegen jeden Versuch der Einschränkung der Redefreiheit im
Parlament

Der Wortbeitrag des AfD-Abgeordneten Rottmann hatte einen klaren sachlichen
Bezug und war zwingend geboten, um den verleumderischen Angriff von Hans-Ulrich
Sckerl (Bündnis 90/Die Grünen) im Plenum gegen die AfD und die "Juden in der
AfD" zurückzuweisen. Die Grenze zur Verletzung der parlamentarischen Ordnung ist
erst dann erreicht, wenn die inhaltliche Auseinandersetzung komplett in den
Hintergrund rückt und im Vordergrund eine bloße Provokation, eine Herabwürdigung
anderer - insbesondere des politischen Gegners - oder die Verletzung von
Rechtsgütern Dritter steht. "Wir verwahren uns entschieden gegen jeden Versuch
der Einschränkung der Redefreiheit in diesem Parlament. Die Sitzungsleitung muss
- wie es auch in unserer Geschäftsordnung (§ 9 GO) steht - unparteiisch und
gerecht sein, gerade wenn die AfD als größte Oppositionspartei vom
Präsidentenamt ausgeschlossen ist." Weder die von der AfD-Fraktion beantragte
Unterbrechung der Sitzung für 15 Minuten, damit jedes Mitglied des Landtags die
Gelegenheit hat, die Begründung des Einspruchs vom AfD-Abgeordneten Daniel
Rottmann gegen den ihm am 17. Oktober 2019 erteilten Ordnungsruf zu lesen und zu
durchdenken, noch die Abstimmung über die Rücknahme des von Landtagspräsidentin
Muhterem Aras erteilten Ordnungsrufes fand schließlich die erforderliche
Mehrheit. Zuvor hatte der Abgeordnete Rottmann eine namentliche Abstimmung
beantragt, die er wie folgt begründete: "Alles, was mit dem Thema Antisemitismus
zu tun hat, ist so wichtig, dass es wichtig ist, dass sich jeder Einzelne klar
positioniert und dies auch namentlich nachvollziehbar ist." Auch dieses Ansinnen
wurde mit Verweis auf die Geschäftsordnung durch das Landtagspräsidium
verweigert.



Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de

Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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