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BERLINER MORGENPOST: Inlandspresse / Berliner Morgenpost / Rückdatierung des Mietendeckel

Geschrieben am 03-11-2019

Berlin (ots) - Kurzform: Die Juristen räumen nun ein weiteres zentrales Vorhaben
des Gesetzes ab: den Mietenstopp ab dem Stichtag 18. Juni 2019. Mit der
Rückdatierung eines Gesetzes, das frühestens im Februar 2020 in Kraft tritt,
wollte der Senat verhindern, dass die Vermieter noch schnell die Mieten erhöhen,
bevor diese eingefroren werden. Genau das halten die Wissenschaftler aber für
unzulässig. Berlins Vermieter haben in Erwartung des Mietendeckels bereits
Tausende Mieterhöhungen verschickt - und werden weitere schicken, weil sie nicht
befürchten müssen, dass diese im Nachhinein für unzulässig erklärt werden. Und
die Mieter? Statt vom Mietendeckel zu profitieren, sind sie die Leidtragenden,
weil ihre Mieten bereits vor der Einführung des Gesetzes steigen. Man darf
gespannt sein, was vom Gesetz noch übrig bleibt, wenn es 2020 in Kraft tritt.

Der vollständige Kommentar:

Wenn der vom Berliner Senat beschlossene Mietendeckel Anfang 2020 in Kraft
tritt, dürfte Enttäuschung aufseiten der Mieter programmiert sein. Denn
wesentliche Bestandteile des Gesetzes bröckeln nach juristischer Überprüfung
einfach weg. So hatte der Staatsrechtler Ulrich Battis keinen Zweifel daran
gelassen, dass die vom Senat beschlossenen Mietobergrenzen gegen die
Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstoßen. Diese Obergrenzen sollten die
Grundlage dafür bieten, dass Mieter überhaupt Mietsenkungen geltend machen
können. Battis hatte übrigens im Auftrag der Senatskanzlei die Rechtmäßigkeit
des Gesetzentwurfs überprüft. Seine Schlussfolgerungen sind also alles andere
als ein "Gefälligkeitsgutachten". Eine einseitige Parteinahme zugunsten der
Vermieter ist sicher auch dem wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Berliner
Abgeordnetenhauses nicht zu unterstellen. Die Juristen der Verwaltung haben die
vom Senat beabsichtigte Rückwirkung des Mietendeckels unter die Lupe genommen.
Und räumen nun ein weiteres zentrales Vorhaben des Gesetzes ab: den Mietenstopp
ab dem Stichtag 18. Juni 2019. Mit der Rückdatierung eines Gesetzes, das
frühestens im Februar 2020 in Kraft tritt, wollte der Senat verhindern, dass die
Vermieter noch schnell die Mieten erhöhen, bevor diese eingefroren werden. Genau
das halten die Wissenschaftler aber für unzulässig. Berlins Vermieter haben in
Erwartung des Mietendeckels bereits Tausende Mieterhöhungen verschickt - und
werden weitere schicken, weil sie nicht befürchten müssen, dass diese im
Nachhinein für unzulässig erklärt werden. Und die Mieter? Statt vom Mietendeckel
zu profitieren, sind sie die Leidtragenden, weil ihre Mieten bereits vor der
Einführung des Gesetzes steigen. Man darf gespannt sein, was vom Gesetz noch
übrig bleibt, wenn es 2020 in Kraft tritt.



Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/8872-77888
wolfgang.merkel@morgenpost.de

Original-Content von: BERLINER MORGENPOST, übermittelt durch news aktuell


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