Online-Karte zeigt Kliniken, die komplizierte OPs durchführen dürfen
Geschrieben am 29-10-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Mit einer bundesweiten "Mindestmengen-Transparenzkarte" gibt die  
AOK erstmals einen Überblick über alle Kliniken, die im kommenden Jahr  
Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die  
Patienten durchführen dürfen. Die Karte im Internetauftritt des  
AOK-Bundesverbandes enthält auch die von den Kliniken aktuell gemeldeten  
Fallzahlen für alle sieben Behandlungen, zu denen gesetzlich vorgegebene  
Mindestmengen existieren. Es handelt sich um besonders anspruchsvolle und  
komplizierte Behandlungen, bei denen das Risiko der Patienten für schwere  
Komplikationen besonders hoch ist. Derzeit sind dies die Implantation von  
künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20),  
Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und  
Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit  
einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14). 
 
Orientierung für Patienten vor planbaren Operationen 
 
"Mit unserer Online-Karte geben wir Patienten Orientierung, welche Kliniken die  
Mindestmengen-Regelung einhalten - aber wir zeigen auch, wo Klinikärzte erstmals 
oder auf Basis von Ausnahmegenehmigungen des Landes operieren. Vor allem die  
bisher unveröffentlichten Fallzahlen aus den letzten anderthalb Jahren können  
Patienten, die vor einer planbaren Operation stehen, bei der Wahl einer  
passenden Klinik helfen", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des  
AOK-Bundesverbandes. 
 
Auf Basis der von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen von Anfang 2018 bis Mitte  
2019, die in der Karte dargestellt werden, haben die Landesverbände der  
Krankenkassen kürzlich über die OP-Genehmigungen für das Jahr 2020 entschieden.  
Diese neue Regelung war im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden, um  
die Umsetzung und Einhaltung der Mindestmengen zu verbessern. "Krankenhäuser,  
die auf der Karte fehlen, dürfen die jeweilige Behandlung nicht durchführen und  
können sie infolgedessen auch nicht mit der AOK abrechnen", betont AOK-Vorstand  
Litsch. Der AOK-Bundesverband hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf  
hingewiesen, dass viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen nicht einhalten. 
 
Landesverbände der Kassen entscheiden über OP-Berechtigung 
 
Seit diesem Jahr gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante  
Eingriffe durchführen. Sie mussten den Krankenkassen in ihrem Bundesland bis zum 
15. Juli ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen  
im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese  
Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren. Eine  
positive Prognose für 2020 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige  
Zahl von Operationen zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen 
nicht erbracht haben - wenn sie nachweisen konnten, dass die Gründe für das  
Nicht-Erreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden. Daneben gibt es auch  
Krankenhäuser, die die OP-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde  
erhalten haben, um eine flächendeckende medizinische Versorgung in dem  
jeweiligen Land zu gewährleisten. 
 
Die "Mindestmengen-Transparenzkarte" der AOK macht für jede einzelne Klinik  
transparent, auf welcher Basis die Berechtigung erteilt wurde und welche  
Fallzahlen zuletzt erreicht wurden. Auch Kliniken, die das erste Mal oder nach  
einer mindestens zweijährigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis erhalten  
haben, werden in der Online-Karte extra ausgewiesen. Sämtliche Informationen aus 
der Online-Karte sollen im nächsten Jahr auch in den Krankenhaus-Navigator der  
AOK einfließen, der Patienten und Ärzte über die Qualität von Kliniken  
informiert. 
 
AOK fordert Ausweitung der Mindestmengen 
 
Der AOK-Bundesverband erneuert aus Anlass der Veröffentlichung der Online-Karte  
seine Forderung nach einer Ausweitung der derzeitigen Mindestmengen-Regelungen:  
"Studienergebnisse zeigen, dass die bestehenden Mindestmengen angehoben werden  
sollten, um die Patientensicherheit weiter zu erhöhen. Außerdem sollten neue  
Mindestmengen für weitere Behandlungen eingeführt werden", fordert AOK-Vorstand  
Martin Litsch. Dies gilt zum Beispiel für Operationen bei Brustkrebs oder  
Darmkrebs, aber auch für Hüftprothesen-Implantationen. "Hier operieren immer  
noch zu viele Kliniken mit zu wenig Routine und zu geringen Fallzahlen. Die  
Folgen für die betroffenen Patienten sind fatal. Sie reichen von häufigeren  
Komplikationen bis zu erhöhten Sterblichkeitsraten", so Litsch. Laut Studien ist 
in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das  
Sterblichkeitsrisiko für die Patienten deutlich geringer als in Krankenhäusern  
mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge. 
 
Zur Mindestmengen-Transparenzkarte: www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen 
 
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle: 
 
Dr. Kai Behrens 
Telefon: 030 / 34646-2309 
Mobil: 01520 / 15603042 
E-Mail: presse@bv.aok.de 
 
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