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Christliche Konvertiten vor Verfolgung schützen / Open Doors legt Bericht zu 6516 Konvertiten vor und fordert Abschiebestopp

Geschrieben am 28-10-2019

Kelkheim (ots) -

Sperrfrist: 28.10.2019 10:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Das Hilfswerk für verfolgte Christen Open Doors hat am 28. Oktober im
Haus der Bundespressekonferenz in Berlin einen aktuellen Bericht zur
Situation von 6.516 christlichen Konvertiten in Deutschland
vorgelegt. In der repräsentativen Erhebung "Schutz für Konvertiten
vor Abschiebung in Länder mit Christenverfolgung" wurden Daten und
Hinweise aus 179 Gemeinden verschiedener Kirchen in Deutschland
ausgewertet. Immer weniger Konvertiten erhalten Asylschutz. Vielen
droht die Abschiebung in Länder, in denen die Abkehr vom Islam als
todeswürdiges Verbrechen gilt. Laut Open Doors müssen sie dort wegen
ihres Glaubens mit Gewalt, Haft und möglicherweise mit Folter sowie
ihrer Ermordung rechnen.

Der frühere CDU/CSU Fraktionsvorsitzende Volker Kauder bekräftigte
seine im Vorfeld der Pressekonferenz geäußerte Überzeugung:
"Deutschland, als Land der Religionsfreiheit, darf Konvertiten nicht
in Länder abschieben, wo Christen verfolgt werden."

Anerkennungsquote seit Juli 2017 halbiert

In einer gemeinsam mit den Partnern "Internationale
Informationsstelle für Religionsfreiheit Deutschland" (IIRF-D) und
"Professur für Religionsfreiheit und Erforschung der
Christenverfolgung, Freie Theologische Hochschule Gießen"
durchgeführten Erhebung hat Open Doors die aktuelle Situation von
Flüchtlingen untersucht, die sich dem christlichen Glauben zugewandt
haben. Viele von ihnen werden im Verlauf ihres Asylverfahrens mit dem
Vorwurf konfrontiert, ihren Glaubenswechsel nur vorgetäuscht zu
haben. Damit werden zuerst sie und genauso auch Pfarrer und Pastoren,
die diesen Konvertiten die Ernsthaftigkeit ihres Glaubens
bescheinigen, massiv diskreditiert.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellte laut
Angaben der an der Erhebung beteiligten Gemeinden vor dem 1. Juli
2017 in 67,9% der Anhörungen positive Bescheide für Konvertiten aus.
Nach diesem Datum sank die Zahl auf 36,3%. Konvertiten aus Iran
stellen mit 4557 Schutzsuchenden die größte Gruppe innerhalb der
Erhebung, gefolgt von Flüchtlingen aus Afghanistan und Syrien.
Was Konvertiten im Fall einer Abschiebung in ihr Herkunftsland in
punkto Verfolgung erwartet, spielte nach dem 1.7.2017 in immer
weniger Entscheidungen des BAMF eine Rolle. Ihre besondere Gefährdung
wird nicht erkannt oder wissentlich übergangen.

Keine einheitliche Rechtsprechung - willkürliche Entscheide?

Laut BAMF wird in den Anhörungen die "Ernsthaftigkeit des
Glaubenswechsels" von Konvertiten geprüft und ermittelt, ob der
Glaubenswechsel "identitätsprägend" ist. Damit soll eingeschätzt
werden, ob und wie intensiv Konvertiten nach einer Abschiebung in
ihre Heimatländer ihren Glauben praktizieren würden und deshalb von
Verfolgung bedroht wären. Laut der Erhebung hat das BAMF 45 % der
Konvertiten keinen Schutz erteilt, nicht einmal ein Abschiebeverbot
ausgesprochen. Fast alle Abgelehnten klagten jedoch vor dem
Verwaltungsgericht (VG), das 63 % der Klagen (zumindest teilweise)
stattgab. Behörden schätzen demnach die Ernsthaftigkeit des
Glaubenswechsels bei ein und demselben Konvertiten sehr
unterschiedlich ein.

Auffällig ist, dass die Anerkennungsquote von Konvertiten bei den VG
je nach Bundesland stark variiert. Beim VG Berlin liegt die Quote
ähnlich wie in Baden-Württemberg im Durchschnitt bei höchstens 20 %,
in Hessen und in manchen östlichen Bundesländern jedoch bei über 80
%. Eine einheitliche Rechtsprechung erfolgt nicht.

Kirchliche Bescheinigungen mindern Chancen auf Anerkennung

Legt ein Konvertit eine Bescheinigung seiner Kirche über die
Ernsthaftigkeit seines Glaubenswechsels und seiner Glaubenspraxis
vor, sinken dadurch seine Chancen auf einen positiven Bescheid durch
das BAMF. Welchen Wert haben dann kirchliche Bescheinigungen? Nach 2-
bis 4-stündigen Gesprächen (mit Dolmetscher) mit den Konvertiten
können Mitarbeiter des BAMF und der VG angeblich die religiöse
Haltung dieser Personen besser einschätzen als Pfarrer und Pastoren,
die sie oft über lange Zeiträume begleiten und ihre Glaubenspraxis im
Alltag beobachten können?

Die von Politik und Behörden oft geäußerte Mutmaßung, der
Glaubenswechsel vieler Konvertiten sei nicht echt, steht im klaren
Widerspruch zur Einschätzung der Pastoren und Pfarrer: Im Rahmen der
Erhebung bescheinigen sie 88,1 % der schutzsuchenden Konvertiten
einen ernsthaften Glaubenswechsel.

Abschiebepraxis im Widerspruch zur Religionsfreiheit

Das Recht auf Religionsfreiheit schließt den Glaubenswechsel ein,
auch Konvertiten sollen ihren Glauben privat und öffentlich leben
können. Das ist in ihren islamischen Herkunftsländern nicht möglich.
Ihre Abschiebung in eine solche Verfolgungssituation widerspricht der
Intention des Grundgesetzes sowie den Menschenrechten.

Deshalb fordern Open Doors Deutschland und die Partner in der
Erhebung:

1) Auf politischer Ebene soll bundesweit ein Abschiebungsverbot für
Konvertiten beschlossen werden, sofern ihnen aufgrund ihrer
Konversion Gefahr für Leib und Leben in ihrem Herkunftsland droht und
eine Kirchengemeinde die Ernsthaftigkeit ihres Glaubens bescheinigt
hat.
2) Diese Bescheinigungen sollen durch Verwaltung und Gerichte als
Indizien einer asylrechtlich erheblichen Glaubensüberzeugung und
religiösen Prägung konsequent und einheitlich gewürdigt werden.
3) Die EU-Qualifikations-Richtlinie RL 2011/95/EU soll vollständig
und ihrer Intention nach umgesetzt werden.
4) Die BAMF Länderberichte sollen deutlich den Verfolgungsdruck
aufgrund von Konversion abbilden sowie verfügbare Quellen zur
Landessituation berücksichtigen und auf dem aktuellsten Stand halten.
5) Religionsfreiheit muss in vollem Umfang gewährt werden, dazu
gehören öffentliche und gemeinschaftliche Glaubensausübung und
Glaubenswerbung.

Der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von Open Doors
Deutschland, Markus Rode, sagt: "Die Ergebnisse der Erhebung sollten
nicht als Anklage gegen Entscheider des BAMF oder der VG verstanden
werden. Es geht hierbei nicht um Positionen sondern um Menschen, auf
deren Leben die einmal getroffene Entscheidung eine erhebliche
Auswirkung hat. Insofern hoffen wir, dass diese Erhebung eine
wertvolle Grundlage für alle am Entscheidungsprozess Beteiligten sein
wird."

Die PDF-Version der Erhebung zum Download:
www.opendoors.de/konvertitenbericht



Pressekontakt:
Für Fotos und Interviews wenden Sie sich bitte an unser Pressebüro,
Herrn Ado Greve.

Open Doors Deutschland e.V.
Postfach 11 42
D-65761 Kelkheim
T +49 6195 6767-180
E pressebuero@opendoors.de
I www.opendoors.de

Original-Content von: Open Doors Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell


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