Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Paketboten-Gesetz
Geschrieben am 24-10-2019 |   
 
 Stuttgart (ots) - Der Bundestag hat nun den Weg frei gemacht für  
den Schutz von Paketboten vor Ausbeutung. Per Gesetz werden  
Versandunternehmen verpflichtet, Sozialbeiträge nachzuzahlen, wenn  
der Subunternehmer es nicht gemacht hat. Das ist ein scharfes  
Schwert. Im Juristendeutsch heißt dieses Prinzip - gegen das die  
Arbeitgeberverbände naturgemäß Sturm laufen - Nachunternehmerhaftung. 
Der erste Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die  
Arbeitsbedingungen stimmen und die Mitarbeiter versichert sind. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Stuttgarter Nachrichten 
Chef vom Dienst 
Joachim Volk 
Telefon: 0711 / 7205 - 7110 
cvd@stn.zgs.de 
 
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