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Bündnis begrüßt Denkmalabschlag im Grundsteuerreformgesetz und fordert Bundesrat auf, ebenfalls zuzustimmen

Geschrieben am 18-10-2019

Berlin (ots) - Heute Vormittag hat der Bundestag das
Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. "Wir begrüßen es, dass nun
auch ein Denkmalabschlag für private Baudenkmäler im
Grundsteuerreformgesetz enthalten ist. Damit werden rund 500.000
private Denkmalbesitzer eine Anerkennung für ihren persönlichen
Einsatz zum Erhalt des baulichen Kulturerbes im Interesse der
Allgemeinheit erhalten", erklärt Hubertus von Dallwitz, einer der
Sprecher des Bündnisses und Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft
Privates Denkmaleigentum. Die Vielfalt der Denkmäler in privatem
Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg, prägt die Kulturlandschaften
und schafft Identität und Verbundenheit. Mit dem Steuernachlass
werden die Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die
gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot,
Nutzungseinschränkungen und große Unterhaltslasten gewürdigt.

"Gefordert hatte unser Denkmalbündnis, in dem wir uns neben fünf
weiteren bundesweit aktiven Organisationen engagieren, einen
Denkmalabschlag in Höhe von 25 Prozent. Nun sind im Gesetz nur 10
Prozent verankert. Wie ich von Abgeordneten hörte, war ein höherer
Denkmalabschlag in der Koalition nicht machbar. Gleichzeitig sind wir
im Denkmalbündnis alle außerordentlich froh, dass diese - wenn auch
kleine - Ersatzregelung überhaupt zu Stande gekommen ist. Unser
gemeinsames Ziel war eine vollständige Kompensation der im
Gesetzesvorhaben entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten für die
Besonderheiten alter Gebäude, sowie für den entfallenden allgemeinen
Denkmalabschlag, den die 16 Länder bis Inkrafttreten des neuen
Gesetzes gewähren. Immerhin haben wir nun eine im
Grundsteuerreformgesetz festgeschriebene Wertschätzung der Leistungen
der privaten Denkmalbesitzer erreicht", so von Dallwitz.

Das Bündnis hofft nun darauf, dass auch der Bundesrat in seiner
Sitzung am 8. November dem Grundsteuerreformgesetz mit dem
Grundsteuerabschlag für Baudenkmäler zustimmen wird. Völlig
unangetastet verbleibt im neuen Gesetz die Möglichkeit, für
unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer
gem. § 32 Grundsteuergesetz zu beantragen.

Zahlreiche Kulturinstitutionen, wie das Kulturstaatsministerium
und die Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz,
die brandenburgische Kulturministerin Dr. Martina Münch, haben das
seit Monaten aktive Denkmalbündnis unterstützt. Die Deutsche Stiftung
Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die
Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in
Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der
Familienbetriebe Land und Forst hatten sich zusammengeschlossen, um
eine Schlechterstellung des architektonischen Kulturerbes durch die
Grundsteuerreform zu verhindern.



Pressekontakt:
Hubertus v. Dallwitz
Geschäftsführer Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel. 030 - 40 58 57 07
www.FabLF.de | www.deutsche-burgen.org

Original-Content von: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, übermittelt durch news aktuell


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