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NOZ: Bund plant neues Turbo-Baurecht für Verkehrsprojekte

Geschrieben am 17-10-2019

Osnabrück (ots) - Minister Scheuer will ausgewählte Vorhaben
einfach per Gesetz genehmigen lassen - Vorbild Dänemark

Osnabrück. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer strebt eine
Revolution im deutschen Planungsrecht an: Ausgewählte Projekte will
der CSU-Mann nicht mehr durch langwierige Planfeststellungsverfahren
von Behörden genehmigen lassen, sondern durch ein Gesetz des
Bundestags. Eine entsprechende Reform kündigte Scheuers
Staatssekretär Enak Ferlemann laut einem Bericht der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" am Dienstagabend auf einer Veranstaltung der
Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein in Berlin an. "Wir
wollen damit im Dezember ins Bundeskabinett", sagte Ferlemann und
betonte, dass auch Bundeskanzlerin Angela Merkel die Pläne
unterstütze.

Testen will Scheuer das Bauen per Gesetz zunächst an sechs
Ausbauprojekten - fünf auf dem Wasser und einem auf der Schiene. So
sollen laut Ferlemann die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und die
Erweiterung des Wesel-Datteln-Kanals ebenso vom Bundestag genehmigt
werden wie die Vertiefung von Unter- und Außenweser, Mittelrhein und
Untermain. Zudem soll der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke
vor und auf der Insel Sylt gesetzlich beschlossen werden. "Wir wollen
mal sehen, ob das so schneller geht", sagte CDU-Politiker Ferlemann.

Die Planung per Gesetz könnte deshalb für mehr Tempo sorgen, weil
keine langen und oft mehrstufigen Klageverfahren gegen eine
Baugenehmigung mehr möglich wären. Einziger Weg zur Verhinderung
eines Projekts wäre dann eine Klage gegen das vom Bundestag
beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Die aber können
nur die Bundes- oder eine Landesregierung oder ein Viertel der
Abgeordneten beantragen, nicht Bürger oder Verbände. Dänemark etwa
hat per Gesetz den Fehmarnbelt-Tunnel viel schneller geplant als
Deutschland, wo er noch immer nicht genehmigt ist.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz begrüßte die
Ankündigung eines Baugesetzes für die Marschbahn nach Sylt. Er gab
aber zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht eine generelle
Planung per Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt hat, weil so
Zuständigkeiten von Legislative und Exekutive unzulässig vermischt
würden. Auch könne nicht jede Baumaßnahme per Gesetz genehmigt
werden. "Aber für einige Projekte würde es gehen", sagte Ferlemann.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell


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