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ISUV rät zum Ehevertrag / Trotz Glückszahl, bei aller Liebe: Erst zum Notar, dann zum Traualtar

Geschrieben am 17-09-2019

Nürnberg (ots) - Trotz Glückszahl mehr als jede dritte Ehe, in den
Großstädten jede zweite Ehe endet beim Scheidungsrichter. "Bei aller
Romantik - für dieses vorzeitige Ende sollte von Anfang an mittels
Ehevertrag Vorsorge getroffen werden. So lassen sich im Fall der
Scheidung viel Geld, Zeit und Nerven sparen - und einen Rosenkrieg
vermeiden", rät der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und
Familienrecht (ISUV), Rechtsanwalt Klaus Zimmer. Das Motto des ISUV
lautet daher "Erst zum Notar, dann zum Traualtar". Im Ehevertrag
lassen sich alle Aspekte regeln, die bei einer Trennung und Scheidung
gesetzlich geregelt werden müssen.

Eheverträge bei Royales und Reichen Standart

Royales und Reiche schließen Eheverträge, die bis ins Detail
regeln, was im Fall der Trennung/Scheidung passiert. Als
beispielsweise Kate und William romantisch zum Traualtar schritten,
war vor der Hochzeit ein knallharter Ehevertrag ausgehandelt worden,
der das mögliche vorzeitige Ende mit einbezieht: Die elterliche Sorge
für die noch nicht geborenen Kinder sollte William erhalten, die Höhe
des Unterhalts war gedeckelt, Zugewinnausgleich ebenso. Charlene
Wittstock musste einen harten Ehevertrag unterschreiben, bevor sie
Fürstin von Monaco werden konnte. Sie wollte deswegen abreisen und
musste zum Bleiben überredet werden.- Auch Promis schließen einen
Ehevertrag, damit die Scheidung nicht zu sehr das Vermögen mindert.
Boris Becker schloss einen Ehevertrag, bevor er zum zweiten Mal ja
sagte. Er begründete dies mit den Worten, er sei ja keine 18 Jahre
mehr. Ähnlich sahen das Robbie Williams, Britney Spears, Madonna,
Michael Douglas, ...

"Im Gegensatz dazu wehrt sich das durchschnittliche Ehepaar meist
gegen einen Ehevertrag, weil er angeblich unromantisch ist. Manch ein
Partner meint gar, dann sollte gleich gar nicht geheiratet werden,
wenn man sich nicht vertraut. Wenn aber die Ehe doch scheitert,
bereuen nicht wenige die blauäugige Romantik", stellt der
ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Es gibt Paarkonstellationen, die einen Ehevertrag brauchen:

Aus Gründen der Transparenz und Fairness sollten Paare, die Kinder
wollen, einen Ehevertag unterzeichnen. Im Ehevertrag kann geklärt
werden, wer die Kinder primär erzieht, wie lange er aus dem
Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht
werden müssen. "Ohne vertragliche Regelung gilt die Gesetzeslage,
nach der muss der betreuende Elternteil theoretisch wieder
erwerbstätig sein, wenn das Kind das dritte Lebensjahr erreicht hat.
Praktisch ist dies allerdings meist die Ausnahme. Wer sich nicht
einer teils intransparenten individuellen Rechtsprechung ausliefern
will, kann dies selbst mittels Ehevertrag regeln." (Linsler)

Auch Selbständige sollten einen Ehevertrag schließen, um darin den
Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung
zu sichern. "Wird der Wertzuwachs eines Betriebes bei Scheitern einer
längeren Ehe geschätzt, so muss die Hälfte des Zugewinns an den
Ehepartner ausbezahlt werden. Das verkraftet so mancher Betrieb
nicht", stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.

"Einen Ehevertrag sollten auch diejenigen abschließen, die sich
zum zweiten Mal trauen. So lassen sich negative Erfahrungen aus der
ersten Ehe ausschließen. Des Weiteren kann eine erbvertragliche
Regelung aufgenommen werden um zu sichern, dass das Vermögen auch
denjenigen zukommt, die bedacht werden sollen", rät Pressesprecher
Linsler. Auch Partner mit großem Vermögensunterschied sollten einen
Ehevertrag schließen. Ansonsten müssen die Wertzuwächse des
eingebrachten Vermögens ausgeglichen werden, was richtig teuer und an
die Existenz von Betrieben, Praxen und Geschäften gehen kann. "Oft
sind es die Eltern des vermögenden Ehepartners, die auf die
Unterzeichnung eines Ehevertrages drängen." (Linsler)

Auch im Hinblick auf den Versorgungsausgleich kann ein Ehevertrag
sehr sinnvoll sein. Mittels Ehevertrag kann eine sinnvolle Vorsorge
fürs Alter getroffen werden. So kann es sich anbieten, dass anstatt
die Betriebsrente zu teilen, eine Lebensversicherung für den Partner
angespart wird, wodurch sich möglicherweise Steuervorteile erzielen
lassen. Kann alles in einem Ehevertrag geregelt werden?

Was Vermögen anbelangt kann tatsächlich so gut wie alles geregelt
werden. "Das gilt dann auch im Fall der Scheidung. Nicht so eindeutig
ist es, wenn elterliche Sorge und Umgang mit den Kindern vertraglich
geregelt werden. In der Regel überprüfen Gerichte im Fall der
Scheidung diese Regelungen", stellt Linsler fest.

Allerdings lassen sich auch mittels Ehevertrag ideelle Werte und
Verhaltensweisen nicht einfordern und festschreiben. "Liebe oder Sex
kann man in westlichen Gesellschaften auch nicht per Vertrag
rechtsgültig einfordern. Das gilt genauso als sittenwidrig wie ein
Unterhaltsausschluss gegenüber einer schwangeren Frau", stellt
Linsler klar.

Informationen dazu, was im Ehevertrag alles geregelt werden kann
und muss, liefert das ISUV-Merkblatt "Muster für den Ehevertrag"
kostengünstig für 3,50 EURO. Das Merkblatt kann über die
Geschäftsstelle und online
(https://www.isuv.de/merkblatt-01-muster-fur-den-ehevertrag/)
bestellt werden.

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche
Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung,
Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen
betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als
gemeinnützige Organisation anerkannt.



Pressekontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911/55 04 78, - info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg,
0761/23455, k.zimmer@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318
Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV, übermittelt durch news aktuell


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