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Nachhaltigkeit im Agribusiness: Finger weg von Kriterien zur Kreditvergabe

Geschrieben am 18-09-2019

Berlin (ots) - "Die EU-Kommission will die Finanzwirtschaft zu
nachhaltigeren Investitionen verpflichten. Die Agrarwirtschaft geht
längst mit gutem Beispiel voran. Deshalb braucht es für sie keine
weiteren Regelungen, wie sie derzeit in einer Taxonomie-Verordnung
geplant sind", erklärt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands
(DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Der DRV hat sich in diesem Sinne
gemeinsam mit anderen führenden Verbänden der Agrarwirtschaft an
einer Konsultation der EU-Kommission beteiligt.

Wenn sich jemand mit nachhaltigem Wirtschaften auskennt, dann sind
es die Landwirtinnen und Landwirte und ihre Genossenschaften.
Entscheidungen auf den Betrieben werden für Generationen getroffen
und das genossenschaftliche Prinzip garantiert seit über 150 Jahren
gemeinschaftlichen Wohlstand. "Was Nachhaltigkeit ist, wird bereits
jetzt im Fachrecht definiert. Auf EU- und Bundes-Ebene werden hohe
Anforderungen an nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden festgelegt und
in der Praxis konsequent umgesetzt", ergänzt der DRV-Präsident.
Deshalb darf das Fachrecht nicht durch Regelungen der
Finanzwirtschaft ausgehöhlt werden.

Die derzeit diskutierte Taxonomie-Verordnung verfolgt das Ziel,
den Begriff der Nachhaltigkeit für verschiedene Branchen zu
definieren. Dazu zählt neben der Immobilien- und Energiewirtschaft
auch die Land- und Forstwirtschaft. "Selbst wenn die Verordnung nur
für Green Bonds, also festverzinsliche Anleihen, gelten soll, kann
sie auf längere Sicht negative Auswirkungen auf das
landwirtschaftliche Kreditgeschäft haben. Das wäre absolut schädlich
für die wirtschaftliche Entwicklung der Agrarbranche und muss
verhindert werden", betont Holzenkamp.

"Sollten weitergehende Forderungen an den Sektor bestehen, so darf
ausschließlich das Fachrecht angepasst werden", fordert der
DRV-Präsident. Anderenfalls würde ein paralleles Rechtsystem
geschaffen werden, das keiner nationalen Umsetzung mehr bedarf und
folglich auch nicht an die jeweiligen Besonderheiten in den einzelnen
Mitgliedstaaten angepasst werden könnte.

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich
orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette
Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der
Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und
tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von
63,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und
damit Eigentümer der Genossenschaften.



Pressekontakt:
Wiebke Schwarze
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 30 856214-430
E-Mail: schwarze@drv.raiffeisen.de

Original-Content von: Deutscher Raiffeisenverband, übermittelt durch news aktuell


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