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Deutsche Umwelthilfe zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Vertane Chance statt echtem Fortschritt

Geschrieben am 13-09-2019

Berlin (ots) - Entwurf zur Novelle des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes geht kaum über die Umsetzung schwacher
europarechtlicher Regelungen hinaus - Unnötige Vernichtung
neuwertiger Waren wird nicht, wie von Umweltministerin Schulze
angekündigt, beendet - DUH fordert Abfallvermeidungsziel und Quote
zum Einsatz von Recyclingmaterialien - Recyclingziele für
Siedlungsabfälle müssen erhöht werden - Bundesländer sollten
verpflichtet werden, Daten über den Vollzug zu veröffentlichen

Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vergibt
Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit dem aktuellen Entwurf zur
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Chance, Abfallvermeidung
und ein ambitioniertes Recycling wirklich voranzubringen. Das ist
deshalb besonders bedenklich, weil durch die konsequente Vermeidung
unnötiger Abfälle, durch die Wiederverwendung von Verpackungen und
Produkten sowie den Einsatz von Sekundärrohstoffen Millionen Tonnen
des Klimagases CO2 eingespart werden könnten.
Klimaentlastungspotentiale dürfen nicht ungenutzt bleiben, denn zur
Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist jeder Beitrag
dringend notwendig.

Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kritisiert, dass ein
dringend benötigtes Abfallvermeidungsziel gegen die immer größer
werdenden Müllmengen nicht festgelegt wurde. Anders als von der
Bundesumweltministerin im Juni 2019 angekündigt, wird der vorgelegte
Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch die unnötige
Vernichtung neuwertiger Waren nicht beenden. Der Entwurf enthält
lediglich die Option hierzu eine Verordnung zu erlassen, lässt aber
alles offen. Die outputbasierte Recyclingquote für Siedlungsabfälle
von nur 65 Prozent bis 2035 ist ambitionslos und kann viel schneller
erreicht werden. Um den Einsatz von Recyclingmaterial endlich voran
zu bringen, wäre zudem die Festlegung von Mindesteinsatzquoten
notwendig.

"Es wird viel über Abfallvermeidung und Recycling gesprochen, aber
in den rechtlichen Regelungen findet sich das nicht wieder. Der
Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nicht progressiv und
findet keine klaren Antworten auf immer größer werdende Abfallmengen,
immer schnelllebigeren Konsum und einen zu geringen Einsatz von
Sekundärrohstoffen. Unter dem ehemaligen Umweltminister Klaus Töpfer
wurden in Deutschland europaweit Standards zur Nachahmung gesetzt.
Heute hingegen wird die Umsetzung europarechtlicher Regelungen, und
damit des kleinsten gemeinsamen Nenners aller EU-Mitgliedsstaaten,
als Erfolg verkauft. Wenn Deutschland in Europa wieder vorangehen
will, dann brauchen wir im Kreislaufwirtschaftsgesetz ein
Abfallvermeidungsziel, ambitionierte Recyclingquoten und die
Festlegung von Mindesteinsatzquoten für Recyclingmaterialien", sagt
die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Das Prinzip der Abfallvermeidung wird in Deutschland bislang kaum
umgesetzt. Ein Grund dafür sind fehlende Ziele zur Vermeidung
unnötiger Abfälle. Deshalb sollten Restabfall und Sperrmüll durch
eine verbindliche Zielsetzung von aktuell 188 Kilogramm auf 140
Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2025 und 90 Kilogramm bis 2030
reduziert werden. Lebensmittelabfälle sollten von aktuell 220
Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2030 halbiert werden. Nach
Einschätzung der DUH wird das stoffliche Potential von
Siedlungsabfällen nicht ausreichend genutzt. Deshalb ist eine
Erhöhung der Recyclingquote für Siedlungsabfälle auf 65 Prozent bis
2025 und 85 Prozent bis 2030 notwendig.

Wenn Recyclingmaterialien Primärrohstoffe ersetzen, werden die
negativen Umweltauswirkungen für deren Herstellung vermieden. Um den
Einsatz von Rezyklaten zu fördern, ist daher die Vorgabe einer Quote
notwendig. Hierzu wäre ein gestuftes Vorgehen geeignet: 20 Prozent
bis 2020, 30 Prozent bis 2023, 40 Prozent bis 2025. Die Quote sollte
sich dabei immer auf Post-Consumer-Rezyklate beziehen.

"Die sinnlose Zerstörung funktionsfähiger Waren muss aus Gründen
des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, aber auch aufgrund
sozialer Aspekte gestoppt werden. Händler sollten durch die
Festlegung einer gesetzlichen Obhutspflicht verpflichtet werden,
Überhangwaren gebrauchstauglich zu halten, etwa durch Sorgfalt bei
Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des
Produkts. Umweltministerin Schulze hat genau dies für die aktuelle
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes versprochen. Jetzt bricht
sie ihr Wort, indem sie keine verbindliche Obhutspflicht festlegt,
sondern sich lediglich die Möglichkeit offen hält hierzu - vielleicht
- irgendwann eine Verordnung zu erlassen", kritisiert der DUH-Leiter
für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

In der alltäglichen Praxis werden vom Kreislaufwirtschaftsgesetz
umfasste Wirtschaftsbeteiligte kaum kontrolliert. Mehrere von der DUH
durchgeführte Umfragen zum Vollzug von Umweltgesetzen belegen, dass
die meisten Bundesländer keine Angaben zum Vollzug machen oder
überhaupt keine Kontrollen durchgeführt werden. Daher sollten im
Kreislaufwirtschaftsgesetz Bundesländer dazu verpflichtet werden,
Daten zur Kontrolle und Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
und seiner nachgeordneten Gesetze bzw. Verordnungen zu
veröffentlichen.

Link:
DUH-Stellungnahme zu Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
http://l.duh.de/p190913a

Aktionsplan von DUH und foodsharing gegen
Lebensmittelverschwendung: http://l.duh.de/p181211



Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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