| | | Geschrieben am 21-08-2019 Mercedes - aus freiwilligem Rückruf wird Pflichtrückruf
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 Bremen (ots) - Zahlreiche Mercedesfahrer bekommen zurzeit Post von
 Daimler, die für große Verunsicherung sorgt. In den Briefen werden
 die Dieselfahrer gebeten, ihr Fahrzeug zu einem Pflichtrückruf in die
 Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden
 kann. Das Besondere daran: wie Daimler selbst schreibt, wurden die
 betroffenen Fahrzeuge erst vor wenigen Wochen zur Teilnahme an der
 freiwilligen Service-Maßnahme eingeladen. Dieser waren die
 Fahrzeughalter offenbar nicht gefolgt. Nun heißt es, "Auf Anordnung
 des Kraftfahrt-Bundesamtes werden wir diese Maßnahme nun im Rahmen
 eines verpflichtenden Rückrufs durchführen".
 
 Offenbar gibt es also einen weiteren verpflichtenden Rückruf für
 Mercedes Modelle. Weder auf der Daimler Webseite noch in der
 Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes sind Informationen zu
 diesem neuen Rückruf zu finden. Einen offiziellen Rückruf gab es
 bisher bei Mercedes nur für ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland mit
 der Abgasnorm Euro 6b, der von der E- und der C-Klasse bis hin zum
 Sprinter zahlreiche Modelle umfasste. Zudem gab es vor kurzem einen
 Rückruf für den GLK, wovon etwa 23.000 Fahrzeuge betroffen waren.
 
 Dieser neue Rückruf betrifft bisher ausschließlich Euro 5 Diesel
 von Mercedes, unter anderem ist die C-Klasse betroffen. Genauere
 Informationen zu betroffenen Modellen und Stückzahlen gibt es zurzeit
 nicht. Die freiwillige Service-Maßnahme umfasste jedoch gut 3
 Millionen Euro 5 und Euro 6 Diesel europaweit. Wenn nun alle Fahrer
 angeschrieben werden, die dem freiwilligen Aufruf bisher nicht
 gefolgt waren, wird es sich um zehntausende Kunden handeln.
 Möglicherweise ging dem KBA die Umsetzung der freiwilligen
 Service-Maßnahme nicht schnell genug, so dass für all diese Fahrzeuge
 nun ein verpflichtender Rückruf angeordnet wurde. Ähnlich hatte das
 KBA bei Opel gehandelt. Auch hier war ein freiwilliger in einen
 verpflichtenden Rückruf umgewandelt worden, weil die Umsetzung zu
 langsam vonstattenging.
 
 Was können Mercedesfahrer tun, die nun entsprechende Post von
 Daimler bekommen? Wie es im Brief selbst heißt, kann für den Fall der
 Nichtteilnahme eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen.
 Aus technischer Sicht rät Lars Murken-Flato, Anwalt bei HAHN
 Rechtsanwälte, allerdings dringend von der Durchführung des
 Software-Updates ab. "Es drohen Schäden am Motor, ein erhöhter Sprit-
 und AdBlue-Verbrauch und weitere unbekannte Langzeitfolgen". Doch
 betroffene Mercedesfahrer können sich wehren. "Der verpflichtende
 Rückruf macht deutlich, dass sich in den betroffenen Fahrzeugen eine
 illegale Abschalteinrichtung befindet. Den Fahrzeughaltern steht
 somit Schadensersatz zu. Es gibt zwar auch schon positive
 Entscheidungen bei Fahrzeugen, die bisher nur Teil der freiwilligen
 Service-Maßnahme waren, doch mit dem Einbezug in den Pflichtrückruf
 steigt die Chance auf Schadensersatz ganz erheblich. Wenn Sie
 entsprechende Post von Daimler bekommen haben, kontaktieren Sie uns
 gerne - wir erläutern Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung Ihre
 rechtlichen Möglichkeiten und errechnen Ihre Ansprüche", lädt
 Murken-Flato betroffene Dieselfahrer ein.
 
 Weitere Informationen zum Rückruf und zu Ihren Möglichkeiten im
 Mercedes Abgasskandal finden Sie auf unserer Website
 http://www.mercedes-schadensersatz.de/
 
 
 
 Pressekontakt:
 Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
 RA Lars Murken-Flato
 Marcusallee 38
 28359 Bremen
 Fon: +49-421-246850
 Fax: +49-421-2468511
 E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
 
 Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
 
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