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Rheinische Post: Kommentar / Elternschaft per Erklärung = Von Lothar Schröder

Geschrieben am 12-08-2019

Düsseldorf (ots) - In Deutschland wird schon seit Jahren darüber
diskutiert und seit Jahren nicht entschieden: über ein neues
Abstammungsrecht. Diese Entscheidungsfindung im Zeitlupentempo muss
nicht immer ein Nachteil sein, wie es auch kein Makel ist, dass
andere Länder in dieser Frage schon "weiter" sind, sich zumindest
entscheidungsfreudiger gezeigt haben. Am Anfang von alldem steht die
Möglichkeit der Reproduktionsmedizin. Sie macht es auch schwulen und
lesbischen Paaren möglich, ein Kind zu bekommen. Der medizinische
Fortschritt stellt die Juristen vor große und die Gesellschaft vor
noch größere Fragen. Es geht dabei nämlich um nicht weniger als um
ein neues, wenigstens verändertes Familienbild und -verständnis.
Wobei sich unsere Formen des Zusammenlebens ja längst erweitert
haben. Wobei das Neue das Traditionelle nicht einfach abgelöst,
sondern ergänzt hat. Die neue Vielfalt ist keine modische
Erscheinung; sie ist offenbar ein Ausdruck von Bedürfnissen in
unserer Gesellschaft, die es immer schon gab, die zu leben aber lange
Zeit unmöglich war. Und das Wohl der Kinder? Leiden sie nicht unter
einer Mehrelternschaft von bis zu vier Personen? Vielleicht, aber das
wird es auch gar nicht geben. Weil vor dem Gesetz das
Zwei-Eltern-Prinzip erhalten bleiben soll. Allerdings könnte eine
Erklärung, die Elternschaft zu übernehmen, rechtlich an die Stelle
des Zeugungsaktes treten. Ein neues Abstammungsrecht gibt juristische
Sicherheit gerade in prekären Lebenslagen, wenn Partnerschaft oder
Ehe zerbrechen und Fragen des Unterhalts oder des Besuchsrechts zu
klären sind. Unsere Gesellschaft wandelt sich permanent und schneller
denn je. Dies zu leugnen, wäre fatal. Gesetze haben keinen Sinn, wenn
sie nicht mehr dem Leben der Menschen entsprechen. Manchmal braucht
es Zeit, dies in aller Verantwortung zu bedenken.

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Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2627

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