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Verzicht auf Übergangsregelung für Pflegekräfte kostet Tausende von Fachkräften / bpa: Bundesländer sollen Vorbild Hessen folgen und Pflegehelfer auch im Jahr 2020 in die Fachkraftausbildung aufnehmen

Geschrieben am 01-08-2019

Berlin (ots) - Mit einem klaren Ziel vor Augen starten zahlreiche
Altenpflegehelferinnen und -helfer in diesen Tagen in ihre weitere
Ausbildung zur Altenpflegefachkraft: Wer bereits das einjährige
Examen abgelegt hat, kann direkt in das zweite Jahr der
Fachkraftausbildung einsteigen. Als Fachkräfte können sie dann
Verantwortung in der Pflege älterer und hilfebedürftiger Menschen
übernehmen und sich ein Leben lang auf einen abwechslungsreichen und
sicheren Job verlassen.

"Nach unseren Informationen kommen jährlich bundesweit rund 4.000
dieser motivierten Kräfte aus der Helferausbildung in die verkürzte
Fachkraftausbildung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der
Nachwuchssicherung in der Pflege. Es ist unverantwortlich, dass die
meisten Bundesländer diesen Umstieg im nächsten Jahr nicht
ermöglichen. Dadurch verlieren diese Länder einen ganzen Jahrgang",
kritisiert der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa) Bernd Meurer. Wegen der Umstellung auf
die generalistische Pflegeausbildung zum 1. Januar gibt es 2020 noch
keine zweiten Ausbildungsjahre nach dem neuen Modell und ein Umstieg
in die noch laufende bisherige Ausbildung bedarf einer
landesrechtlichen Übergangsregelung. Bisher haben dies nur Hessen,
das Saarland, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ermöglicht.

"Wir reden hier nicht von Einzelfällen. In einigen Bundesländern
wechselt mehr als die Hälfte aller einjährig examinierten
Pflegehelfer in die Fachkraftausbildung", rechnet Meurer vor. Nach
dem Verband vorliegenden Daten gingen damit bundesweit 4.000 künftige
Fachkräfte verloren, die noch einmal völlig von vorn an-fangen müssen
und im besten Fall ein Jahr später fertig werden. "Diese Zeit haben
wir nicht. Die Bundesländer verschenken tausende Pflegefachkräfte und
wir erwarten, dass schnell überall Übergangsregelungen geschaffen
werden. Was in vier Ländern klappt, kann in den zwölf anderen nicht
unmöglich sein."

Wie es gehen kann, zeigt Hessen, das als erstes Bundesland das vom
bpa auf-gezeigte Problem gelöst und einen unkomplizierten Einstieg
der examinierten Hilfskräfte in die im Jahr 2020 noch laufenden
zweiten Ausbildungsjahrgänge der bisherigen Altenpflegeausbildung
ermöglicht hat. Davon profitieren auch diejenigen Azubis, die jetzt
ihre einjährige Hilfskraftausbildung beginnen und in einem Jahr dann
die Entscheidung für eine weitere Fachkraftausbildung treffen können.

Für das jetzt beginnende Ausbildungsjahr gibt es in einigen
privaten stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten noch
freie Ausbildungsstellen. Bei Interesse bieten diese ortsnahe
Ausbildungsplätze mit sicheren beruflichen Perspektiven und einer
guten Ausbildungsvergütung.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa
25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 26,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


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