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Jetzt auch Sachsen: Saarland-Urteil wirkt sich auf Blitzer im Freistaat aus (FOTO)

Geschrieben am 24-07-2019

Berlin (ots) -

Die Klagewelle rollt weiter. Anfang Juli 2019 hatte der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass Messungen mit
dem Blitzer TraffiStar S350 nicht verwertbar sind. Der Grund: Die
Rohmessdaten werden nicht gespeichert. Von dem Urteil inspiriert, hat
nun auch in Pirna ein geblitzter Fahrer erfolgreich Einspruch
eingelegt. In diesem Fall richtet sich die Anfechtung der Vorwürfe
gegen eine Messung mittels der Laserpistole LTI Truspeed. Die
Berliner Coduka GmbH, die über ihren Online-Service www.geblitzt.de
Bußgeldvorwürfe kostenfrei prüfen lässt, erklärt, wie sich dieses
Urteil auf weitere Bußgeldverfahren in Sachsen und ganz Deutschland
auswirken könnte.

Wie das Nachrichtenmagazin TAG24 am heutigen Dienstag berichtet,
ist der betroffene Verkehrsteilnehmer mit seinem Benz in Pirna mit 59
km/h anstatt der zulässigen 30 km/h geblitzt worden. Laut
Bußgeldbescheid waren 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Doch seines Zeichens Anwalt wusste sich der Mann zu helfen und legte
mit Verweis auf das saarländische Urteil Einspruch ein. Amtsrichter
Jürgen Uhlig gab ihm recht und ließ die Vorwürfe fallen.

"Wenn jetzt weitere Betroffene klagen oder gar vor den
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ziehen, kann das
Urteil wie im Saarland für das gesamte Bundesland Folgen haben", sagt
Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, und ergänzt: "Die
saarländischen Behörden haben mittlerweile außerdem die Messungen des
Poliscan Blitzers von Vitronic und die des Typ XV3 von Leivtec als
nicht mehr verwertbar eingestuft. Solange ein Bußgeldverfahren noch
nicht abgeschlossen ist, könnte eine Anfechtung bei all den momentan
in der Kritik stehenden Geräten zum Erfolg führen. Entsprechende
Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide können zwecks kostenfreier
Überprüfung über www.geblitzt.de eingereicht werden. Dass sogar der
ADAC in Person von Sprecherin Birgit Schikora in Sachsen den Gang zum
Anwalt empfiehlt, ist bemerkenswert und untermauert die Bedeutung des
Urteils."

Und das nicht nur im Saarland und in Sachsen. Schließlich prüfen
die zuständigen Behörden anderer Bundesländer bereits, inwieweit das
Urteil aus dem Saarland Auswirkung auf die eigene Einschätzung der
besagten Messverfahren hat. "Bezüglich der Laserpistole LTI Truspeed
und weiteren Blitzern, deren fehlende Datenspeicherung eine
rechtmäßige Verteidigung betroffener Autofahrer verhindert, dürfte
eine ähnliche Entwicklung zu erwarten sein", prognostiziert Ginhold.

Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen
Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit
vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht
das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer
Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung. Pressekontakt:



Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell


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