Jetzt auch Sachsen: Saarland-Urteil wirkt sich auf Blitzer im Freistaat aus (FOTO)
Geschrieben am 24-07-2019 |   
 
 Berlin (ots) - 
 
   Die Klagewelle rollt weiter. Anfang Juli 2019 hatte der  
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass Messungen mit 
dem Blitzer TraffiStar S350 nicht verwertbar sind. Der Grund: Die  
Rohmessdaten werden nicht gespeichert. Von dem Urteil inspiriert, hat 
nun auch in Pirna ein geblitzter Fahrer erfolgreich Einspruch  
eingelegt. In diesem Fall richtet sich die Anfechtung der Vorwürfe  
gegen eine Messung mittels der Laserpistole LTI Truspeed. Die  
Berliner Coduka GmbH, die über ihren Online-Service www.geblitzt.de  
Bußgeldvorwürfe kostenfrei prüfen lässt, erklärt, wie sich dieses  
Urteil auf weitere Bußgeldverfahren in Sachsen und ganz Deutschland  
auswirken könnte. 
 
   Wie das Nachrichtenmagazin TAG24 am heutigen Dienstag berichtet,  
ist der betroffene Verkehrsteilnehmer mit seinem Benz in Pirna mit 59 
km/h anstatt der zulässigen 30 km/h geblitzt worden. Laut  
Bußgeldbescheid waren 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.  
Doch seines Zeichens Anwalt wusste sich der Mann zu helfen und legte  
mit Verweis auf das saarländische Urteil Einspruch ein. Amtsrichter  
Jürgen Uhlig gab ihm recht und ließ die Vorwürfe fallen. 
 
   "Wenn jetzt weitere Betroffene klagen oder gar vor den  
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ziehen, kann das  
Urteil wie im Saarland für das gesamte Bundesland Folgen haben", sagt 
Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, und ergänzt: "Die  
saarländischen Behörden haben mittlerweile außerdem die Messungen des 
Poliscan Blitzers von Vitronic und die des Typ XV3 von Leivtec als  
nicht mehr verwertbar eingestuft. Solange ein Bußgeldverfahren noch  
nicht abgeschlossen ist, könnte eine Anfechtung bei all den momentan  
in der Kritik stehenden Geräten zum Erfolg führen. Entsprechende  
Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide können zwecks kostenfreier  
Überprüfung über www.geblitzt.de eingereicht werden. Dass sogar der  
ADAC in Person von Sprecherin Birgit Schikora in Sachsen den Gang zum 
Anwalt empfiehlt, ist bemerkenswert und untermauert die Bedeutung des 
Urteils." 
 
   Und das nicht nur im Saarland und in Sachsen. Schließlich prüfen  
die zuständigen Behörden anderer Bundesländer bereits, inwieweit das  
Urteil aus dem Saarland Auswirkung auf die eigene Einschätzung der  
besagten Messverfahren hat. "Bezüglich der Laserpistole LTI Truspeed  
und weiteren Blitzern, deren fehlende Datenspeicherung eine  
rechtmäßige Verteidigung betroffener Autofahrer verhindert, dürfte  
eine ähnliche Entwicklung zu erwarten sein", prognostiziert Ginhold. 
 
   Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen  
Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit 
vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht 
das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle 
werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer  
Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie  
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst  
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich  
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des  
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der  
Prozessfinanzierung. Pressekontakt: 
 
 
 
Pressekontakt: 
CODUKA GmbH 
www.geblitzt.de 
Leiter Marketing und PR 
Dr. Sven Tischer 
Telefon: 030 / 99 40 43 630 
E-Mail: presse@coduka.de 
 
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