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DEKV: MDK-Reformgesetz vernachlässigt die Folgen des demografischen Wandels in Deutschland

Geschrieben am 17-07-2019

Berlin (ots) - Ein Meniskusschaden wird heute meist ambulant
operiert. Doch wie sieht es aus, wenn eine Patientin betagt ist und
durch zusätzliche Erkrankungen wie Hypertonie und Adipositas die
Mobilisation nach der Operation erschwert ist? Wenn zu Hause niemand
ist, der sie unterstützen kann - im Gegenteil: Der leicht demente
Ehemann braucht selbst Hilfe, eine Aufgabe, die normalerweise seine
Frau übernimmt. Aus Sicht des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen (MDK) ist der Fall klar: Auch diese Patientin kann
ambulant versorgt werden. Bleibt sie aufgrund einer Drainage, der
Gabe von leichten Schmerzmitteln und zur krankengymnastischen
Betreuung für zwei Tage stationär im Krankenhaus, handelt es sich um
eine Fehlbelegung.

Prüfpraxis bestraft verantwortliches Handeln

Zentrale Inhalte des aktuell im Kabinett diskutierten
MDK-Reformgesetzes sind neben der Unabhängigkeit des Medizinischen
Dienstes von den Kranken- und Pflegeversicherungen die
Abrechnungsprüfungen in den Krankenhäusern. Hier will das Gesetz die
Abrechnungsqualität der Krankenhäuser belohnen. "Im Prinzip ist das
ein guter, begrüßenswerter Ansatz. Doch er wird den aktuellen
Gegebenheiten bei der Versorgung bestimmter Patienten nicht gerecht:
Wollen Krankenhäuser bei der Betreuung vulnerabler Patientengruppen,
beispielsweise der zunehmenden Zahl älterer oder kognitiv
eingeschränkter Patienten, so handeln, wie es die besondere Situation
dieser Patienten erfordert, sind scheinbare Fehlbelegungen
unvermeidbar. Dadurch setzen sich die Krankenhäuser dem Verdacht der
Falschabrechnung und einer sich daraus ergebenden erhöhten Prüfquote
sowie ab 2021 Sanktionszahlungen aus. Das ist vor dem Hintergrund der
demografischen Zahlen und dem Aufwuchs älterer und kognitiv
eingeschränkter Patienten im Krankenhaus ein falsches Signal.
Stattdessen muss eine politische und gesellschaftliche Lösung
gefunden werden, die sicherstellt, dass verantwortliches Handeln
gegenüber vulnerablen Patientengruppen nicht zu Lasten der
Krankenhäuser geht", erklärt Christoph Radbruch, Vorstand des
Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Versorgungsengpässe abbauen

Dass eine politische Lösung gefunden werden muss, zeigen erste
Ansätze beispielsweise aus Nordrhein-Westfalen:
Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte Anfang
Juni an, dass zur Erleichterung des Übergangs aus der stationären
Behandlung in solchen Situationen die Kurzzeitpflege auch in
Krankenhäusern möglich und abrechnungsfähig werden soll. Bisher ist
diese Betreuungsform auf Pflegeheime beschränkt. Es stehen jedoch in
vielen Regionen zu wenige Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Dazu
Radbruch: "Kurzzeitpflege im Krankenhaus im Anschluss an eine
Krankenhausbehandlung ist ein wichtiger Baustein in einem aus
verschiedenen Komponenten bestehenden Lösungsmodell. Einen weiteren
Beitrag können evangelische Krankenhäuser leisten. Sie sind in der
diakonischen Versorgungskette in ein System eingebunden, das neben
der Krankenhausbehandlung die Kurz- und Langzeitpflege, die Sozial-
und Diakoniestationen bis hin zum Aufenthalt im Hospiz umfasst. Damit
können diakonische Versorgungseinrichtungen dem Bedarf erkrankter
Menschen umfassend und verantwortungsbewusst gerecht werden."

"Um ausreichend Kapazitäten zu schaffen, muss die Abrechenbarkeit
dieser Leistungen gegeben sein. Dazu gilt es unter anderem bei der
Verabschiedung des MDK-Reformgesetzes die Weichen in Richtung eines
verantwortlichen Handelns zu stellen. Aus Sicht des DEKV wäre dazu
eine klinisch-ethische Kompetenzstelle der richtige Weg, die bei
besonders betreuungsbedürftigen Patientengruppen in die
Entscheidungsfindung regelhaft mit einbezogen werden muss. Die
Verantwortung für die Patientinnen und Patienten muss an erster
Stelle stehen", betont Radbruch.



Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0

Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 80 19 86-11

Original-Content von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV), übermittelt durch news aktuell


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