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Gericht verlangt Rückführung der Angehörigen von IS-Kämpfern

Geschrieben am 11-07-2019

Hamburg (ots) - Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden,
dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern
nach Deutschland zurück zu holen. Dies geht nach Informationen von
NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aus einem Beschluss des
Verwaltungsgerichts Berlin aus dieser Woche hervor. Mit diesem
Beschluss wird das Auswärtige Amt aufgefordert, nun unverzüglich die
Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager
al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die
Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen. In der im Eilverfahren
getroffenen Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende
Mutter und die Kinder könnten sich "unmittelbar" auf die im
Grundgesetz verankerte "staatliche Schutzpflicht berufen."

Das Auswärtige Amt hatte in dem von dem Hannoveraner Anwalt Dirk
Schoenian angestrengten Verfahren erklärt, es sei bereit, die Kinder
aus al-Haul zu holen. Diese sind acht, sieben und knapp zwei Jahre
alt. Die medizinischen und humanitären Bedingungen in dem Camp gelten
als katastrophal. Allerdings hatte das Auswärtige Amt argumentiert,
dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der
Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen. In der
Bundesregierung besteht die Sorge, dass radikalisierte IS-Frauen -
ebenso wie ihre Männer - oft ein zu großes Sicherheitsrisiko
darstellten. Ebenso hatte das Amt auch vor Gericht argumentiert. In
den kurdischen Lagern sitzen Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre
Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher
Staatsbürgerschaft ein.

Die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die
Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, ließ das
Gericht offen. Es billigte darüber hinaus dem Auswärtigen Amt
generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser
heiklen Frage zu. Da aber in diesem Fall eine "isolierte Rückkehr"
der Kinder ausweislich der Erklärungen kurdischer Vertreter nicht
möglich sei, müsse die Mutter ebenfalls nach Deutschland geholt
werden. Eine so weitreichende Entscheidung im Eilverfahren ist
ungewöhnlich. Das Gericht erklärte seine Entscheidung damit, dass bei
"Untätigkeit" mindestens den Kindern "schwere, unzumutbare und nicht
anders abwendbare Nachteile" drohten.

Schoenian sagte NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung: "Das ist eine
grundsätzliche Entscheidung, bei der dem Auswärtigen Amt deutlich
gezeigt worden ist, dass es so nicht geht, dass man sich nicht vor
der politischen Verantwortung und vor der rechtlichen Verantwortung
drücken kann." Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, "der noch
nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen
Amt vor und wird nun geprüft." Die Leiterin der Beratungsstelle
"Hayat Deutschland" Claudia Dantschke, die solche Familien betreut,
sprach von einem Durchbruch: "Jetzt haben wir endlich ein Urteil von
einem deutschen Gericht, das die Bundesregierung verpflichtet, nicht
nur die Kinder zurück zu holen, sondern zusammen mit ihren Müttern."

In der Bundesregierung werden angesichts von zahlreichen weiteren
Klagen von IS-Angehörigen und ihren Familien schon bald weitere
Gerichtsentscheidungen erwartet. Trotz monatelanger Diskussionen
haben sich die beteiligten Ministerien bisher auf keine Linie einigen
können, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll. Selbst
innerhalb der Sicherheitsbehörden gibt es mancherorts Kritik an der
als zu zögerlich empfundenen Linie des Auswärtige Amts. Vor allem die
Kinder hätte man viel schneller aus den Lagern herausholen und nach
Deutschland bringen sollen, heißt es dort.



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Tel.: 040/4156-2304
Mail: i.bents@ndr.de

http://www.ndr.de
https://twitter.com/NDRpresse

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell


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