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Rüstungsexportkontrolle - Menschenrechtsinstitut sieht weiteren Reformbedarf

Geschrieben am 27-06-2019

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt,
dass die Bundesregierung den Export von Kleinwaffen in Drittländer
künftig grundsätzlich nicht mehr genehmigen will. "Kleinwaffen
richten in bewaffneten Konflikten oft besonders großen Schaden an;
den illegalen Handel mit ihnen und ihre Weiterverbreitung können
Staaten nicht kontrollieren", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des
Instituts. Die eigentlich notwendige Reform der
Entscheidungsgrundlagen für Rüstungsexporte sei mit der Überarbeitung
jedoch nicht gelungen. Das Bundeskabinett hatte am 26. Juni strengere
Regeln für den Export deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter
beschlossen. Vorgesehen ist ein Verbot der Lieferung von Kleinwaffen
an Länder außerhalb der Nato und der EU. Zudem soll der Verbleib
exportierter Waffen besser kontrolliert werden.

Auch nach der Überarbeitung der Politischen Grundsätze für den
Rüstungsexport seien Rüstungsexporte in Länder, die Menschenrechte
verletzen, möglich. "Die Bundesregierung bekennt sich zwar zu einer
restriktiven und verantwortungsvollen Rüstungsexportpolitik. Die
deutsche Exportpraxis weist jedoch in eine andere Richtung",
kritisierte Rudolf. Beispielsweise seien im 2. Quartal 2019 erneut
Ausfuhren an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate
genehmigt worden - trotz der Selbstverpflichtung der Regierung im
Koalitionsvertrag vom März 2018, keine Exporte mehr an Staaten zu
genehmigen, die unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.

"Die Bundesregierung setzt sich mit einer solchen Rüstungspolitik
weiterhin der Gefahr aus, gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen.
Regierungen müssen mögliche Menschenrechtsverletzungen bei der
Genehmigung von Waffenexporten berücksichtigen", so Rudolf weiter.
Das verlangten der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty)
sowie das völkergewohnheitsrechtliche Verbot, zu
Menschenrechtsverletzungen eines anderen Staates beizutragen
(Beihilfeverbot).

WEITERE INFORMATIONEN

Thema Rüstungsexporte auf der Website des Instituts
http://ots.de/ngvu7s

Rüstungsexporte: Rolle der Menschenrechte im
Genehmigungsverfahren, in: Deutsches Institut für Menschenrechte
(2018): Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli
2017- Juni 2018, S. 95 http://ots.de/YGGDhG



Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 * Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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