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Winkelmeier-Becker/Müller: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wirkt

Geschrieben am 15-05-2019

Berlin (ots) - Unionsfraktion diskutiert in Fachgespräch mit
Experten zum NetzDG

Am heutigen Mittwoch fanden ein internes Fachgespräch der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Erfahrungen und zur Weiterentwicklung
des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sowie eine öffentliche
Anhörung zu Vorschlägen der Oppositionsfraktionen zum NetzDG statt.
Hierzu erklären die rechts- und verbraucherschutzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, sowie der Berichterstatter für Rechtsfragen der
Digitalpolitik, Carsten Müller:

Winkelmeier-Becker: "Die beiden Gesprächsrunden mit
Sachverständigen und Experten zur Praxis des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes haben deutlich gezeigt: Das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat in den knapp 18 Monaten seiner
Geltung wichtige Impulse gesetzt. Mit Blick auf Hate Speech,
Beleidigungen und Mobbing im Netz können wir festhalten: Das Gesetz
wirkt.

Die Sachverständigen unterstützen beinahe einhellig die Ziele des
Gesetzes. Die bisherige Praxis hat zudem deutlich gemacht, dass die
ursprüngliche Sorge in Bezug auf Overblocking unbegründet war.

Wir wissen, dass es auch in anderen Ländern Überlegungen gibt, die
sozialen Netzwerke gegen Hass und Hetze in die Verantwortung zu
nehmen. Dabei schauen sie auch darauf, wie das NetzDG in Deutschland
funktioniert. Das ist einerseits ein Lob, andererseits unterstreicht
das auch die Verantwortung, die wir in Deutschland dabei tragen.

Vor allem in der regulierten Selbstregulierung sehen wir einen
wichtigen Ansatz zur Weiterentwicklung des NetzDG. Hier sollte ein
staatsfernes, fachkundiges und plural besetztes Gremium eingesetzt
werden, das auch die komplizierteren Fälle ohne Zeitdruck beurteilt."

Müller: "Um die Wirksamkeit des NetzDG weiter zu erhöhen, setzt
sich die Unionsfraktion für eine zeitnahe Anpassung des Gesetzes ein.
Für die Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen benötigen wir
verständliche, gut erreichbare und vergleichbare Meldesysteme.

Die Löschkriterien der sozialen Netzwerke sollten klar und
transparent sein und die Nutzerinnen und Nutzer über Löschungen
entsprechend informiert werden. Ebenso klare und einheitliche
Kriterien benötigen die sozialen Netzwerke für die Erstellung der
Transparenzberichte. Die Plattformen müssen über ein geregeltes
"put-back-Verfahren" sicherstellen, dass unrechtmäßig gelöschte
Inhalte wieder eingestellt werden können.

Ausdrücklich wurden in der Anhörung die in jüngster Vergangenheit
erzielten Fortschritte in Sachen regulierter Selbstregulierung
begrüßt. Diese wird weiter zur allgemeinen Akzeptanz und Verbesserung
des NetzDG beitragen."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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