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Schummer: Mehr Fairness in der Paketbranche

Geschrieben am 15-05-2019

Berlin (ots) - Nachunternehmerhaftung ist ein maßvoller Schritt

Der Koalitionsausschuss hat die Einführung der
Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche beschlossen. Hierzu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:

"Die Einführung der Nachunternehmerhaftung für nicht geleistete
Sozialabgaben in der Paketbranche ist ein maßvoller Schritt, um
unübersehbaren Problemen in Teilen der Branche zu lösen. Die
Aufsichtsbehörden haben die Missstände schon seit längerem im Blick.
So brachte die unionsgeführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen
bereits 2018 eine Arbeitsschutzaktion "Fairer Versandhandel" auf den
Weg. Zur erwünschten Verhaltensänderung in den auffälligen Teilen der
Branche hat dies aber leider nicht geführt. Letztendlich überwiegen
die Argumente für eine Schärfung des rechtlichen Instrumentariums.

Wir setzen mit der Änderung bei Verstößen gegen die
Beitragspflicht zur Sozialversicherung an, wenngleich die bei
Kontrollen der Behörden festgestellten Delikte auch Verstöße in
größerem Stil gegen das Mindestlohngesetz und das Aufenthaltsrecht
umfassen. Experten bescheinigen diesem Schritt aber generalpräventive
Wirkung, die sich auch auf Erfahrungen aus der Baubranche und der
Fleischverarbeitung stützt.

Wir wollen eine für die Betriebe möglichst unaufwändige Regelung
umsetzen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge reicht zum Beispiel
für eine "Enthaftung" des auftraggebenden Unternehmens in der Regel
vollkommen aus. Zusätzlich sind umfangreiche bürokratische
Entlastungen für Arbeitgeber an anderer Stelle geplant.

In der Baubranche haben vergleichbare Regelungen bereits vor
eineinhalb Jahrzehnten zu geordneten Verhältnissen beigetragen. Von
diesen profitieren Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.
Arbeitgeber wie Arbeitnehmer der Branche stehen hinter ihrem
Fortbestand. In der Fleischverarbeitung zeigt eine Regelung aus dem
Jahr 2017 ebenfalls positive Wirkung.

Die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche wird auch künftig
die Ausnahme bleiben. Sie setzt aber das Signal, dass der Gesetzgeber
da handelt, wo gewollte unternehmerische Freiräume für
Geschäftsmodelle ausgenutzt werden, die Rechtsverstöße wie etwa das
Unterlaufen von Sozialnormen und Wettbewerbsverzerrung zu Lasten
seriöser Unternehmen zumindest billigend in Kauf nehmen. Insbesondere
schafft sie auch mehr Fairness im Wettbewerb zwischen Online-Handel
und dem mittelständischen Handel vor Ort."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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