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Private Krankenversicherung Referendariat Lehrer: Vergleich der Kosten PKV GKV

Geschrieben am 06-05-2019

Bremen (ots) - Die Private Krankenversicherung für Beamte und
Beamtenanwärter ist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse
sinnvoll. Damit ist die Kombination aus PKV und Beihilfe auch für
angehende Beamte im Referendariat und Lehrer im Lehramt die beste
Wahl.

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Den Rest
der Kosten decken Referendare und Lehrer mit einer privaten
Restkostenversicherung. Diese auch als Beihilfeergänzungstarif
bezeichnete Beamtentarif ist deutlich günstiger als eine
Vollversicherung. Und deutlich günstiger als die gesetzliche
Versicherung. Bislang jedenfalls.

Auf diesem Online Portal können alle wichtigen Informationen zum
Beihilfeergänzungstarif sowie ein Vergleich der Kosten und Leistungen
für beamte, Beamtenanwärter und Referendare nachgelesen werden:
http://ots.de/8cPZaR

Hamburger gewährt Beihilfe auch für die gesetzliche Krankenkasse

Hamburg hat den Anfang gemacht, Thüringen und Bremen ziehen nach
und Berlin überlegt noch. Bislang müssen Beamte und Referendare die
Beiträge der GKV alleine tragen. Der Dienstherr gewährt die Beihilfe
nur für Krankheitskosten. Das hat sich in Hamburg geändert. Auch in
Bremen und Thüringen werden Beamte und Referendare die Beihilfe in
Form eines Zuschusses auch zur GKV erhalten.

Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV mit Risiken

Als angehender Lehrer im Referendariat in Hamburg, Bremen oder
Thüringen sollte die Entscheidung für die GKV gut überlegt sein. Mit
einem Wechsel des Wohnortes in ein Bundesland ohne GKV Zuschuss für
Beamte, muss der KV Beitrag wieder komplett gezahlt werden.

Dann ist auch ein Wechsel in die PKV nicht mehr ohne
Gesundheitsprüfung und eventuellen Zuschlägen möglich. Wer sich nach
der Verbeamtung für die PKV entscheidet, wird unabhängig von
bestehenden Vorerkrankungen günstig versichert.

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung für Referendare und
Lehrer?

Mit dem Zuschuss auf den GKV Beitrag sinken die Kosten für
gesetzlich versicherte Beamte. Aktuell beträgt der KV Höchstbeitrag
662,48 EUR und der durchschnittliche Zusatzbeitrag 40,84 EUR im
Monat. Bei einem Zuschuss über die Beihilfe von 50 Prozent ergibt das
einen maximalen Krankenkassenbeitrag von 351,66 EUR pro Monat.

In der privaten Krankenkasse werden die Beihilfetarife nicht nach
dem Einkommen berechnet. Das Alter und die gewünschten Leistungen
sind massgeblich. Eine private Krankenversicherung für angehende
Beamte im Referendariat und Lehramt kostet soviel:

- 25 Jahre, Beihilfetarif Grundschutz ( günstigster Tarif ) ab
etwa 170 Euro monatlicher Beitrag
- 25 Jahre, Beihilfetarif Premiumschutz ab etwa 219 Euro
monatlicher Beitrag

Bei einem Einkommen oberhalb der Mindestbemessung zahlen angehende
Beamte im Referendariat und Lehramt höhere Beiträge in der
gesetzlichen Versicherung.

Einen kostenlosen und unverbindlichen PKV Vergleich für
Referendare und Lehrer gibt es hier:
https://www.test-private-krankenversicherung.net/lehrer-referendare

Vorteile Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Die Vorteile der PKV im Vergleich zur GKV bestehen in den geringen
Kosten der Versicherung für die Restkosten sowie im großen Umfang der
Leistungen. Private Versicherer bieten folgende zusätzliche
Leistungen.

- weltweiter Schutz auch auf Reisen im Ausland
- Übernahme der Kosten auch für Brille, Sehhilfen und andere
Hilfsmittel
- Erstattung der Kosten für alternative Heilverfahren beim
Heilpraktiker
- Chefarzt-Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus im
Einzelzimmer

Höhe der Beihilfe für Referendare Lehrer und Angehörige

In der Regel beträgt die Beihilfe 50 Prozent der Krankheitskosten.
Auch Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf die Beihilfe. Kinder
sogar in Höhe von 80 Prozent. So können Beamte ihre Ehegatten und die
Kinder günstig in der privat mitversichern.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die kostenlose Absicherung
der Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen in der
Familienversicherung an. Hier können sie Ehepartner und Kinder
kostenlos gesetzlich versichern. Beziehen die Angehörigen ein eigenes
Einkommen, können sie nicht mehr kostenlos mitversichert werden.

Beihilfe für folgende Beamte oder angehende Beamte:

- Beamte im Referendariat Lehramt
- Beamtenanwärter
- Beamte auf Probe
- Beamte auf Widerruf
- Beamte auf Zeit
- Beamte auf Lebenszeit

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel

Die Beihilfesätze der Bundesländer orientieren sich bis auf einige
Ausnahmen an der Beihilfe des Bundes. Unterschieden wird nach
Landesbeamten und Bundesbeamten.

Die aktuelle Liste zur Verordnung über Beihilfe in Krankheits-,
Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 9
(zu § 23 Absatz 1) (Stand 2019 ) finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_9.html



Pressekontakt:
Asenta GmbH
28205 Bremen
info@asenta.de

Original-Content von: Asenta GmbH, übermittelt durch news aktuell


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