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EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

Geschrieben am 29-04-2019

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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29.04.2019


Zwtl.: Rath Aktiengesellschaft

1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h / ISIN AT0000767306
Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 27. Mai 2019, um 9:30 Uhr,
im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen
Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichts­rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2018
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Ge­schäftsjahr 2018
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2018
6. Änderung der Satzung in § 12 (Verhandlungen und Beschlüsse des
Aufsichtsrates) und § 14 (Umlaufbeschlüsse)
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019





UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 6. Mai 2019 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung
Investor Relations, auf:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2018;


* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unter­lagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text
dieser Einbe­rufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht sind ab 6. Mai 2019 außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/
Haupt­versammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schrift­lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 6. Mai 2019 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internet­seite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 16. Mai 2019 der Gesellschaft entweder
postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per
Telefax +43 1 513 44 27-2182 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
(2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärs­eigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an die Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 17. Mai 2019 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.



Depotverwahrte Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. Mai
2019 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
per Telefax: +43 1 513 44 27-2187
per E-Mail: RathHV2019@nhp.at
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text
angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natür­lichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapier­kennnummer,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,


* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. Mai 2019
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
ent­gegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depot­bestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Haupt­versammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Haupt­versammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
per Telefax: +43 1 513 44 27-2187
Per E-Mail: RathHV2019@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text
angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen [http://www.rath-group.com/IR/
Hauptversammlungen] abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stück­aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Wien, im April 2019 Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10296724/0/Einladung_Hauptversammlung_30.pdf

Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Rath AG, übermittelt durch news aktuell


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