Umgang mit Kommunalwahl-Kandidaten ist schäbig - AfD-Bewerber werden durch Verweigerung von Auskunftssperren Gefahren ausgesetzt
Geschrieben am 25-04-2019 |   
 
 Stuttgart (ots) - Der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Bernd  
Gögel, ist über die Antworten der Landesregierung auf einen Antrag  
seiner Fraktion entsetzt: "Einerseits wird die massive  
Sachbeschädigung am Haus der Abgeordneten Carola Wolle und eines dort 
abgestellten PKWs bedauert. Obwohl dies bei weitem nicht die einzige  
derartige Attacke war, erkennt die Landesregierung aber dennoch nicht 
den Sinn von Auskunftssperren für die Adressen von Kandidaten zur  
Kommunalwahl an. Dies ist ein Skandal und geschieht sicherlich nicht  
ohne Hintergedanken." 
 
   Landesregierung räumt "abstrakte funktionsimmanente Gefährdung"  
der Kandidaten ein 
 
   Eine auf Antrag von den Kommunen vergebene Auskunftssperre im  
Melderegister nach Paragraph 51 des Bundesmeldegesetzes erwirkt unter 
anderem, dass die Adressen der Kandidaten nicht auf dem Wahlzettel  
erscheinen, sondern durch eine Erreichbarkeitsadresse ersetzt werden  
können. Nach den Erkenntnissen der AfD-Landtagsfraktion wurde diese  
Auskunftssperre jedoch in den weitaus meisten Fällen nicht erteilt.  
Dies gilt für einfache Mitglieder und parteilose Kandidaten ebenso  
wie für den Personenkreis der AfD-Abgeordneten, obwohl die  
Landesregierung bei diesen explizit von einer "abstrakten  
funktionsimmanenten Gefährdung" spricht. Dennoch wird eingestanden,  
dass die Regierungspräsidien den Städten und Gemeinden eine  
Rechtsauslegung nahegelegt hätten, wonach die "Überschreitung der  
maßgeblichen Gefahrenschwelle nur in Bezug auf eine konkrete Person  
durch Darlegung ihrer Verhältnisse" gegeben sei. 
 
   Sachbeschädigungen oder Körperverletzungsdelikte 
 
   Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion und  
Initiator des Antrags, Anton Baron, kommentiert die Antworten  
folgendermaßen: "Für niemanden wäre eine großzügigere Erteilung von  
Auskunftssperren eine Last, und die körperliche und materielle  
Unversehrtheit sind höher als die Wählerinformation zu gewichten.  
Hingegen merken wir Abgeordneten in unseren Kreisverbänden sehr wohl, 
dass zahlreiche Mitglieder wegen Nichterteilung der Sperre auf eine  
Kandidatur verzichten. Die Landesregierung spricht in ihrer Antwort  
sogar ausdrücklich von zu befürchtenden Sachbeschädigungen oder  
Körperverletzungsdelikten. Der Verdacht, dass dies für einzelne  
Kommunen und die Landesregierung ein nützliches Übel zur Sabotage von 
AfD-Kandidaturen darstellt, liegt daher erschreckenderweise mehr als  
nahe. Schließlich schmälern kürzere Kandidatenlisten empfindlich die  
Wahlchancen der betroffenen Parteien", erläutert der Abgeordnete  
Baron das Dilemma. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ. 
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg 
Konrad-Adenauer-Straße 3 | 70173 Stuttgart 
Telefon: +49 711-2063 5639 | Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de 
 
Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell
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