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neues deutschland: Enteignen - aber richtig Jana Frielinghaus über das Recht auf Wohnen und das Grundgesetz¶

Geschrieben am 07-04-2019

Berlin (ots) - Das Recht auf ein Zuhause, das man sich leisten
kann, gehört zu den im UN-Sozialpakt von 1966 postulierten
Menschenrechten. Angesichts der Unverschämtheit, mit der
Immobilienkonzerne Mieter in die Armut treiben, ist es an der Zeit,
Artikel 15 des Grundgesetzes endlich zum ersten Mal anzuwenden.
Danach ist es zulässig, »Grund und Boden, Naturschätze und
Produktionsmittel« in Gemeineigentum zu überführen - gegen
Entschädigung. Wie hoch die sein sollte, steht dort nicht. Im
Berliner Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen« wird
verlangt, dem Immobilienkonzern seine Tochter GSW mit ihren
62 000 Wohnungen wieder zu entziehen. Dieser hat die
Gesellschaft 2013 von der »Heuschrecke« Cerberus übernommen hat. Und
die wiederum hat die »Gemeinnützige Siedlungs- und
Wohnungsbaugesellschaft« 2004 von der Stadt erworben, auf Beschluss
des damaligen rot-roten Senats. Der Kaufpreis damals: 405 Millionen
Euro. Derzeit sind selbst die Initiatoren des Volksbegehrens bereit,
der Deutschen Wohnen 7 bis 14 Milliarden Euro Entschädigung zu geben
und damit das 30-Fache der damals bezahlten Summe. Der rot-rot-grüne
Senat will sogar 28 bis 36 Milliarden rüberreichen. Angesichts der
dringend benötigter Gelder für den Neubau bezahlbarer Wohnungen in
öffentlicher Hand wäre mindestens letzteres Irrsinn. Eine Enteignung,
die dem Gemeinwohl diente, müsste für den Konzern mindestens sehr
schmerzhaft sein.



Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1722

Original-Content von: neues deutschland, übermittelt durch news aktuell


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