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Glaser: Die Wahlrechtsreform ist ein Scherbenhaufen. Die AfD hat den einzigen zielführenden Vorschlag vorgelegt!

Geschrieben am 04-04-2019

Berlin (ots) - Dazu teilt Albrecht Glaser MdB, stellvertretender
AfD-Bundessprecher und Vertreter in der Arbeitsgruppe
Wahlrechtsreform beim Bundestagspräsidenten, mit:

"Die Reform ist daran gescheitert, dass die Interessen der
Mandatsbesitzer größer waren als der Reformwille. Ziel der Reform
war, die Übergröße des Parlaments abzuschaffen und die im Gesetz
festgelegte Sitzzahl auch tatsächlich durch den Wahlvorgang zu
erreichen. Die bisher gesetzgeberisch festgelegte Zahl der
Bundestagsmandate in Höhe von 598 wurde bekanntlich 2017 um 111
Mandate überschritten.

Einigkeit bestand darin, bei einem "persönlichen
Verhältniswahlrecht" zu bleiben. Das heißt, letztlich müssen die
Zweitstimmen über die Stärkeverhältnisse der Parteien im Parlament
entscheiden. Unter dieser Voraussetzung, Kann eine deutliche
Verkleinerung des Bundestags nur erreicht werden, wenn die Kultur der
"Ausgleichs- und Überhangmandate" beseitigt wird. Sie entstehen
derzeit immer dann, wenn Parteien mehr Direktmandate in Wahlkreisen
erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen.

Deshalb muss bei der Zahl der Direktmandate eingegriffen werden.
Das kann man erreichen, indem die Zahl der Wahlkreise stark
verkleinert wird. Dies bedeutet allerdings, dass alle Wahlkreise neu
geschnitten werden müssen und alle neuen Wahlkreise größer werden.
Der direkt gewählte Abgeordnete wird dadurch noch weniger Nähe zum
Bürger haben, wie sie heute behauptet wird.

Das war die Richtung, in der sich die Vorstellungen von FDP, LINKE
und Grünen bewegten. Um auf diesem Weg die Zahl der Ausgleichs- und
Überhangmandate zu vermindern, muss eine starke Reduktion der Zahl
der Wahlkreise vorgenommen werden, etwa auf 250 statt bisher 298.
Ausgeschlossen sind damit Ausgleich und Überhangmandate jedoch noch
immer nicht. Die CDU / CSU, als bislang großer Profiteur von
Überhangmandaten, wollte diesen Weg nicht mitgehen. Die AfD hat daher
einen Vorschlag unterbreitet, der zielgenau eine Verkleinerung der
Mandate erreicht - etwa auf 500 - und zudem sicherstellt, dass genau
so viele Mandate entstehen wie vorher durch Gesetz festgelegt werden,
und nichts an der bisherigen Struktur der Wahlkreise ändert. Leider
wird über dieses Modell weder von den anderen Parteien öffentlich
gesprochen, noch in den Medien berichtet.

Der Vorschlag ist zudem auch vergleichsweise einfach. Er sieht
vor, dass wie bisher die Wahlvorschläge der Parteien über
Landeslisten in den Bundesländern zur Wahl gestellt werden. Die
Ergebnisse der Zweitstimme im jeweiligen Bundesland legen dann fest,
wieviel Mandate jeder Partei in diesem Bundesland zustehen. Damit
wird zugleich festgelegt, dass jede Partei in Anrechnung auf die
Listenmandate in einem Bundesland maximal so viele Direktmandate
erringen kann, wie ihr insgesamt über die Zweitstimme zustehen. Dies
führt zu der Frage, wie im Einzelnen festgelegt wird, welche
Direktmandate tatsächlich zum Zuge kommen und welche gegebenenfalls
keine Berücksichtigung finden können, weil sie die einer Partei nach
Zweitstimme zustehenden Mandatszahlen überschreiten würden.

Hierbei liegt es nahe, innerhalb des Kreises der Direktkandidaten
eine Reihung zu bilden, die sich nach der Prozentzahl der im
jeweiligen Wahlkreis errungenen Stimmen richtet. Das heißt,
diejenigen Direktbewerber, die die relativ schlechtesten
Stimmergebnisse erzielt haben, gelten als nicht in ihrem Wahlkreis
gewählt und kommen damit nicht zum Zuge. Die daraus abgeleitete
Folge, dass es einzelne Wahlkreise in Zukunft geben wird, die keinen
Direktkandidaten in den Bundestag entsenden, ist hinzunehmen, weil
dieser Nachteil dadurch überkompensiert wird, dass sowohl die
Verkleinerung des Parlaments als auch die vorab exakt bestimmbare
Zahl der Abgeordneten vollständig erreicht werden kann.

Wer also eine Wahlrechtsreform will, welche die beschriebenen
Ziele erreicht, insbesondere auch das Prinzip der Verhältniswahl
nicht antasten will, muss dafür beim System der Direktkandidaten
einen Preis bezahlen. Der ist allemal für die Erreichung des
übergeordneten Ziels als angemessen zu bezeichnen! Dieses System hat
zudem den Vorteil, dass alle Parteien gleich behandelt werden."



Pressekontakt:
presse@afd.de
Pressestelle Bundesvorstand
Alternative für Deutschland

Schillstraße 9 / 10785 Berlin

Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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