Ausgediente Feuerlöscher: Brandschutz-Fachbetriebe nehmen Altgeräte an und beraten bei Neuanschaffung
Geschrieben am 28-03-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Bei regelmäßiger Wartung, die alle zwei Jahre  
durchgeführt werden sollte, hat ein Feuerlöscher eine Lebensdauer von 
etwa 20 bis 25 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind sie in  
Arbeitsstätten auszutauschen, da Materialermüdungen auftreten können. 
Zudem besteht selten eine weitere Ersatzteilversorgung, sodass der  
sichere Einsatz bei einem Entstehungsbrand ist nicht mehr  
gewährleistet ist. Der Austausch ausgesonderter Altgeräte gegen neue  
Feuerlöscher wird dringend empfohlen. Auf diesen Sachverhalt macht  
der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam. 
 
   Ältere privat genutzte Feuerlöscher, die zum Beispiel in  
Wohnungen, Heizungskellern, Ferienhäusern oder Autos vorhanden sind,  
sollten ebenso ordnungsgemäß zur Entsorgung und gegen Neugeräte  
ausgetauscht werden. Ausgediente Feuerlöscher dürfen keinesfalls über 
den Hausmüll entsorgt werden. 
 
   Mit Sicherheit entsorgt: Der direkte Weg zum  
Brandschutz-Fachbetrieb 
 
   "Feuerlöscher sind Druckbehälter, die man nicht einfach in die  
Mülltonne wirft", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. "Da der  
Hausmüll im Entsorgungsfahrzeug gepresst wird, kann es zu einer  
schlagartigen Entladung des Behälters kommen. Aus Gründen des  
Umweltschutzes sind ausrangierte Feuerlöscher mit ihren jeweiligen  
Löschmitteln abfallrechtlich als Sonderabfall der vorgeschriebenen  
Verwertung und Entsorgung zuzuführen. 
 
   In jedem Fall übernehmen Brandschutz-Fachbetriebe gegen ein  
Entsorgungsentgelt die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte und  
führen Behälter, sowie Druck- und Löschmittel dem Recycling-Kreislauf 
zu. Außerdem beraten sie, wenn es um die Installation und Wartung von 
Brandschutzmaßnahmen im privaten Haushalt geht. Lokale Anbieter sind  
beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar. 
 
   Feuerwehren nicht zuständig 
 
   Keinesfalls sollten Feuerlöscher bei der örtlichen Feuerwehr  
abgeben oder gar dort einfach vor die Tür gestellt werden. Die  
Entsorgung der Altgeräte ist nicht ihre Aufgabe und verursacht bei  
den Feuerwehren unnötige Arbeit und Kosten. 
 
   Kommunale Sammelstellen oder der Wertstoffhof 
 
   In haushaltsüblichen Mengen kann man Feuerlöscher, die nicht  
ersetzt werden sollen, in der Regel gegen eine Gebühr bei kommunalen  
Sammelstellen wie dem Schadstoffmobil oder dem Wertstoffhof abgeben.  
Ob und wann hier Feuerlöscher entgegengenommen werden, steht entweder 
im Abfallkalender oder auf der entsprechenden Internetseite. Mitunter 
nimmt die kommunale Müllentsorgung wegen der Sonderabfall-Eigenschaft 
keine Feuerlöscher an. In diesem Fall verweisen sie direkt auf die  
Brandschutz-Fachbetriebe. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) 
Carsten Wege 
- Geschäftsführer - 
Brunnenstraße 156 
10115 Berlin 
Telefon: 030 - 936 228 61-0 
Telefax: 030 - 936 228 61-29 
Mail: info@bvbf-brandschutz.de 
Internet: www.bvbf.de 
 
Pressekontakt: 
Dr. Schulz Public Relations GmbH 
Dr. Volker Schulz 
Berrenrather Str. 190 
50937 Köln 
Tel.: +49 (0)221-42 58 12 
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de 
 
Original-Content von: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV., übermittelt durch news aktuell
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