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BERLINER MORGENPOST: Eine Frage des Anstands / Jörg Quoos über Leistungen für Altpolitiker

Geschrieben am 21-03-2019

Berlin (ots) - Die Qualität eines Staatswesens kann man durchaus
auch danach beurteilen, wie es mit verdienten ehemaligen Amtsträgern
umgeht. Daran gemessen steht Deutschland sicher spitze da. Altkanzler
und Altbundespräsidenten genießen großzügige Privilegien, die ihnen
größtmögliche Wirkung über die Amtszeit hinaus ermöglichen. Dazu
gehören ordentliche Bezahlung, Büros, Mitarbeiter, Leibwächter,
Spesenetats, gepanzerte Dienstfahrzeuge mit Fahrer, und und und...

Man kann auch sagen: Wer mal Bundeskanzler oder Bundespräsident
war, muss sich um den Rest des Lebens finanziell und auch sonst keine
weiteren Gedanken mehr machen. Jetzt hat der Haushaltsausschuss mit
einer überparteilichen Mehrheit neue Richtlinien erlassen und das ist
gut so. Denn die Haushälter beschneiden Auswüchse, die keinem
Steuerzahler länger zu erklären waren. Millionen-Mieten für absurd
überdimensionierte Büros und das Luxus-Hotel auch für die Sekretärin
sind aus der Zeit gefallen. Der Bundesrechnungshof hat sich zu Recht
kritisch mit mancher Position befasst, nachzulesen im jüngsten
Jahresbericht. Denn wenn im privaten Sektor jeder Cent umgedreht
wird, darf das Geld auch für die früheren Spitzen des Staates nicht
zu locker sitzen.

Das gilt ganz besonders für diejenigen, die nur kurz im Amt waren
oder dieses freiwillig beziehungsweise aus eigenem Verschulden
verließen. Hier besonders auf den verantwortlichen Umgang mit
Steuergeld zu sehen, ist nicht etwa klein kariert oder geizig,
sondern gerecht. Bundeskanzler und Bundespräsidenten sind eben echte
Vorbilder für das Land - auch über ihre eigentliche Amtszeit hinaus.
Gleichzeitig ist es richtig, dass ehemalige Kanzler oder Präsidenten
auch künftig eine ordentliche Altersversorgung bekommen. Das haben
sie sich meist in einem Amt verdient, das ihnen riesige Verantwortung
bei überschaubarer Bezahlung auflädt. Denn eines steht sicher fest:
Kein Top-Manager in der deutschen Wirtschaft würde für das Gehalt des
Bundeskanzlers auch nur einen Tag arbeiten.

Erst nach ihrer Amtszeit bietet sich den meisten die Möglichkeit,
das "große Geld" zu verdienen. Und da ist es durchaus korrekt, dass
ehemalige Bundeskanzler und Präsidenten ihre Einkünfte künftig mit
dem Ehrensold verrechnen.

Wer wegen seiner politischen Kontakte aus der aktiven Phase nach
der Amtszeit topbezahlte Anschlussjobs in der Wirtschaft bekommt,
kann auf einen Teil des Ehrensolds vom Steuerzahler gut verzichten.
Wer diese Möglichkeit aber nicht nutzt, muss dagegen eine ordentliche
Pension bekommen. Kein Altkanzler sollte sich aus Not verdingen
müssen. Geiz bei der Altersversorgung des Regierungschefs wäre
billiger Populismus und ginge perspektivisch auf Kosten der Qualität
unseres politischen Personals.

Was die Haushaltspolitiker nicht beschließen und in Paragrafen
gießen konnten, ist das Fingerspitzengefühl, das man sich von den
Ehemaligen im Umgang mit Steuermitteln wünscht. Nicht alles, was
einem früheren Regierungschef oder Staatsoberhaupt prinzipiell
zusteht, muss auch bis zum Letzten ausgeschöpft werden. Ganz egal, ob
es die Luxus-Ausstattung des Büros, der Dienstwagen oder sogar die
eigens eingebaute Extra-Toilette ist.

Hier ist der Umgang mit Steuermitteln mehr eine Frage des Anstands
als der Richtlinien. Und gerade an diesen vermeintlichen
Kleinigkeiten kann der Bürger am Ende sehen, ob der oder die
Würdenträger auch im Umgang mit öffentlichen Mitteln wirklich "Große"
waren.



Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

Original-Content von: BERLINER MORGENPOST, übermittelt durch news aktuell


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