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NABU reicht EU-Beschwerde gegen Offshore-Windpark Butendiek ein

Geschrieben am 20-03-2019

Berlin (ots) - Der NABU hat formell Beschwerde bei der
Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland
eingelegt. Grund dafür ist der massive Umweltschaden durch den
Offshore-Windpark "Butendiek" und durch weitere Windparks am
europäischen Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht" in der
Nordsee. "Seit fast zwei Jahren zeigen die Daten, dass seltene und
streng geschützte Seetaucher aus dem für sie ausgewiesenen
Schutzgebiet vertrieben werden. Die verantwortlichen Behörden müssen
jetzt handeln. Sonst verstößt Deutschland weiter jeden Tag gegen
geltendes EU-Naturschutzrecht," sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif
Miller.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sich die
Offshore-Windparks in der Nordsee erheblich stärker auf die Vogelwelt
auswirken als prognostiziert. Besonders betroffen sind die
störungsempfindlichen Seetaucher, die Windräder in großem Abstand
meiden. Bis zu einer Entfernung von 16 Kilometern um die errichteten
Windparks werden deutlich weniger Seetaucher gezählt. Fast zwei
Drittel des EU-Vogelschutzgebietes sind beeinträchtigt. Die Vögel
werden so aus ihrem angestammten Rast- und Nahrungsgebiet, dem für
sie ausgewiesenen Schutzgebiet, verdrängt. "Allein 'Butendiek' führt
zu einem Totalverlust von rund 265 Quadratkilometern, das sind 8,5
Prozent des Vogelschutzgebiets. Damit bestätigen sich die düsteren
Prognosen des NABU, dass es tatsächlich keinen schlechteren Platz für
die Windkraft in der Nordsee gibt als den Standort westlich von
Sylt", so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. Der NABU kämpft seit
über vier Jahren gerichtlich gegen den Bau und Betrieb des bereits
2002 genehmigten Windparks.

Obwohl die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie (BSH) und auch das für die Verwaltung des
Schutzgebiets verantwortliche Bundesamt für Naturschutz (BfN) um die
Situation westlich von Sylt wissen, sind bis heute keine konkreten
Maßnahmen der Schadenssanierung eingeleitet worden. Das nimmt der
NABU zum Anlass, Beschwerde bei der Europäischen Kommission
einzureichen. "Offensichtlich braucht es zusätzlichen Druck, damit
die Bundesbehörden aktiv werden. Für die Vögel wäre es am besten,
würde 'Butendiek' zumindest in Teilen zurückgebaut werden. Wenn das
politisch nicht mehrheitsfähig ist, dann erwarten wir jetzt wirksame
alternative Maßnahmen. Aktuell verstößt Deutschland eindeutig gegen
das sogenannte Verschlechterungsverbot der europäischen
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie", so Detloff weiter. Der NABU setzt
sich seit Jahren für eine naturverträgliche Energiewende ein. Auch
die Offshore-Windenergie kann einen Beitrag leisten, den Klimawandel
zu stoppen. Jedoch müssen Ausbauziele und Standorte so gewählt
werden, dass keine Nachteile für die Natur entstehen.

Die EU-Beschwerde des NABU und weitere Hintergrundpapiere zum Fall
"Butendiek" finden Sie auf www.NABU.de/butendiek.



Für Rückfragen:
Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Mobil +49 (0)152.09202205,
E-Mail: Kim.Detloff@NABU.de

Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Expertin Meeresschutz,
Tel. +49 (0)30.284984-1638, Mobil +49 (0)173.5357500,
E-Mail Anne.Boehnke@NABU.de

NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper |
Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell


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