(Registrieren)

Stegemann/Thies: Redliche Lebensmittelunternehmer schützen

Geschrieben am 15-03-2019

Berlin (ots) - Bundestag beschließt Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Erste
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB) beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Stegemann, sowie der Berichterstatter Hans-Jürgen
Thies:

Albert Stegemann: "Wir haben heute klare Transparenzregeln im
Lebensmittelsektor beschlossen. Denn Hygieneverstöße durch schwarze
Schafe können wir nicht durchgehen lassen. Zugleich beweisen wir
Augenmaß, indem wir diejenigen Betriebe schützen, die ordentlich und
sauber arbeiten. Das stellen wir mit der Änderung des LFGB sicher.
Zugleich gewährleisten wir, dass Bagatellfälle ohne gesundheitlich
relevante Auswirkungen nicht veröffentlicht werden müssen. Damit
vermeiden wir unnötige Bürokratie.

Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder die Voraussetzungen
für einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Lebensmittelrechts
ermöglichen. Denn eine bundesweit einheitliche Vorgabe zum
Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße existiert
bisher nicht. Auf der Länderebene verfügt einzig der Freistaat
Sachsen über einen Bußgeldkatalog. Dies führt zu einer ungleichen
Behandlung von Betrieben - abhängig von ihrem Sitz. Darum fordern die
Koalitionsfraktionen Bund und Länder in einem Entschließungsantrag
mit Nachdruck auf, schnellstmöglich einen bundesweit einheitlichen
Bußgeldkatalog zu schaffen."

Hans-Jürgen Thies: "Mit der Änderung des LFGB setzen wir
fristgerecht einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um und
schützen zugleich die redlichen Lebensmittelunternehmer in unserem
Land. Wir verankern erstmals eine konkrete Löschungsfrist für
behördliche Einträge, die aufgrund von Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht im Internet erfolgt sind. Nach sechs Monaten müssen
die behördlichen Informationen gelöscht werden. Dies wird einerseits
dem Verbraucherinteresse nach Transparenz gerecht und andererseits
den Grundrechten der Lebensmittelbetriebe.

Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe haben wir wichtige
Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf erreicht, der ursprünglich
von der Bundesregierung vorgelegt wurde. So wird im LFGB
klargestellt, dass eine Veröffentlichung künftig auf
gesundheitsrelevante Verstöße beschränkt wird. Zudem ist der
betroffene Betrieb unverzüglich öffentlich zu entlasten, wenn der
Mangel abgestellt ist. Damit schützen wir unser regional verwurzeltes
mittelständisches Lebensmittelhandwerk vor übermäßigen bürokratischen
Lasten, unberechtigter öffentlicher Anprangerung und Skandalisierung
im Internet."

Hintergrund:

Mit der Vorschrift des § 40 Absatz 1a Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden die
Behörden verpflichtet, Verstöße gegen Hygienevorschriften oder den
Täuschungsschutz zu veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens
350 Euro zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht entschied am
21. März 2018, dass diese Veröffentlichungen nur verfassungsgemäß
sind, wenn gesetzlich geregelte Löschungsfristen eingeführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis
spätestens 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der
Veröffentlichung zu treffen. Dies erfolgt jetzt. Der Gesetzentwurf
zur Änderung des LFGB sieht eine Löschungsfrist von sechs Monaten
vor. Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erfolgen
weitere Änderungen am LFGB.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

678459

weitere Artikel:
  • 16.03. - Europäische Auftakt-Veranstaltung zu den Protesten zur Urheberrechtsreform in Nürnberg Nürnberg (ots) - Wir möchten daran erinnern, dass am 16.03.2019 in Nürnberg die Auftakt-Veranstaltung zu den europaweiten Protesten gegen Artikel 11, 12 und 13 der aktuellen Urheberrechtsreform stattfindet. Die Veranstaltung beginnt um 13:30 Uhr an dem Kunstobjekt "Straße der Menschenrechte" in Nürnberg (Kornmarkt 5 90402 Nürnberg). Dieser Ort wurde gewählt, da der Menschenrechtsausschuss der UN einer der Kritiker an der aktuell anstehenden Urheberrechtsreform der EU ist. So fordert beispielsweise der UN-Sonderberichterstatter für mehr...

  • "Landwirten droht Enteignung durch die Hintertür" / IVA: Umweltbundesamt "bastelt" trotz Kritik der EU weiter an deutschen Sonderwegen Frankfurt/Main (ots) - Leidtragende des andauernden Konflikts zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsressort in der Bundesregierung sind abermals die deutschen Landwirte. Jüngstes Beispiel dafür sind nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) Vorstöße des Umweltbundesamts (UBA) bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung, die auf gravierende Eingriffe in Eigentumsrechte der Landwirte hinauslaufen. Dabei geht es um Anwendungsauflagen, die es Landwirten ab 2020 untersagen sollen, 10 Prozent ihrer Ackerfläche in der üblichen mehr...

  • Brexit: Pfandbriefbanken begrüßen Gesetzesänderung zur Sicherstellung des Pfandbriefgeschäfts in Großbritannien nach einem Austritt aus der EU Berlin (ots) - - Bundesrat verabschiedet Brexit-Steuerbegleitgesetz und stellt damit Deckungsfähigkeit britischer Deckungswerte sicher - Anpassungen des Pfandbriefgesetzes regeln Bestandsschutz und Neugeschäft für britische Deckungswerte, Großbritannien und Nordirland als Drittländer in das Gesetz aufgenommen Der Bundesrat hat heute das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Es enthält unter anderem Änderungen am Pfandbriefgesetz, die die Deckungsfähigkeit britischer Deckungswerte auch nach einem Brexit mehr...

  • BVR: Erkenntnisse des BMF-Gutachtens zu Finanzmarktreformen sind richtig und bestätigen: Die Politik muss nun handeln Berlin (ots) - Zum heute vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten "Evaluierung gesamt- und finanzwirtschaftlicher Effekte der Reformen europäischer Finanzmarktregulierung im deutschen Finanzsektor seit der Finanzkrise" erklärt Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): "Das Gutachten trifft in seinen Ergebnissen den Punkt: Insgesamt sorgt die Regulierung im Nachgang der Finanzmarktkrise für mehr Stabilität, aber es gibt mehr...

  • ARD-Mittagsmagazin: BAMF räumt Strafanzeigen gegen Sprachschulen ein Berlin (ots) - Nach Recherchen des ARD-Mittagsmagazins hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Nachfrage bestätigt, inzwischen selbst drei Strafanzeigen gegen Sprachschulen gestellt zu haben. Dabei geht es vor allem um Urkundenfälschung und Betrug. Insider sprachen von einer "Gelddruckmaschine für Sprachschulen". Sie berichteten dem Mittagsmagazin von Teilnehmern, die nicht zum Unterricht erschienen sind, die aber als Karteileichen geführt werden und für die das BAMF zahlt. Auch seien Dozenten schlecht oder mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht