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Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof bestätigt: Luftqualität ist an den jeweils am stärksten belasteten Orten zu messen

Geschrieben am 28-02-2019

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe begrüßt Schlussanträge der
Generalanwältin Kokott zur Standortwahl von Luftmessstationen und
ermittelten Schadstoffwerten - Stellungnahme verdeutlicht die
Bedeutung der europarechtlichen Vorgaben für die "Saubere Luft" für
Leben und Gesundheit - DUH fordert Verkehrsminister Scheuer dazu auf,
sich nicht länger von den Dieselkonzernen und Fake-Wissenschaftlern
instrumentalisieren zu lassen, sondern auf der Basis der geltenden
NO2-Grenzwerte und Messorte die Hardware-Nachrüstung aller
Betrugsdiesel durchzusetzen

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in
ihren heutigen Schlussanträgen zu den Standorten von
Luftmessstationen und der Beurteilung der ermittelten Grenzwerte die
Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestätigt.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die
Generalanwältin bestätigt eine Selbstverständlichkeit: Es geht bei
den Luftqualitätswerten um den Gesundheitsschutz der Bürger und dazu
muss am jeweils höchstbelasteten Ort in einer jeden Stadt der
Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 unterschritten werden. Sie
verdeutlicht außerdem, welch hohen Stellenwert der Schutz von Leben
und Gesundheit hat. Damit ist der Versuch des von den Dieselkonzernen
ferngesteuerten Verkehrsministers Andreas Scheuer erneut gescheitert,
die Sinnhaftigkeit von NO2-Grenzwerten und Standorten von
Messstationen in Frage zu stellen. Wie lange akzeptiert die ehemalige
Umweltministerin und jetzige Kanzlerin Angela Merkel noch, dass
Scheuer die Luftreinhaltepolitik bekämpft und gleichzeitig den
Dieselkonzernen nicht auferlegt, für die vielen Millionen
Betrugs-Diesel-Pkw eine Hardware-Nachrüstung durchzuführen, und zwar
auf Kosten der Hersteller?"

Die Generalanwältin bestätigt, dass es nicht auf einen Mittelwert
aller Messstationen in der Stadt ankommt, sondern keine
Grenzwertüberschreitung an keiner Stelle der Stadt zulässig ist, wo
sich Menschen aufhalten. Die Generalanwältin bestätigt ebenfalls,
dass die Messstellen dort aufzustellen sind, wo die höchsten Werte zu
erwarten sind.

Ferner ist nach Stellungnahme der Generalanwältin nach
wissenschaftlichen Kriterien zu ermitteln, wo am wahrscheinlichsten
mit den höchsten Schadstoffwerten zu rechnen ist. Hier müssen die
Messstellen aufgestellt werden. Nach Stellungnahme der
Generalanwältin haben Bürger einen Anspruch darauf, dass Gerichte das
Messstellennetz dahingehen überprüfen, ob tatsächlich die höchste
Belastung abgebildet wird.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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