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Section Control Urteil pro Autofahrer: Kennzeichenerfassung teilweise verfassungswidrig (FOTO)

Geschrieben am 21-02-2019

Berlin (ots) -

Gute Nachricht für Gegner des gläsernen Verkehrsteilnehmers. Am 5.
Februar dieses Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe die Vorschriften zum automatischen Kennzeichenabgleich in
Bayern, Hessen und Baden-Württemberg in Teilen für verfassungswidrig.
Mehrere Betroffene hatten geklagt. Die drei Bundesländer müssen nun
ihre Polizeigesetze bis Ende des Jahres anpassen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich ist der Fakt, dass
im Zuge von Geschwindigkeitsmessungen jedes Nummernschild erfasst
wird - also auch von Autofahrern, die gar nicht zu schnell unterwegs
waren. Dies geschieht mittels der sogenannten "Section
Control"-Anlagen, welche die Fahrzeuge auf einem bestimmten
Streckenabschnitt an zwei Kontrollpunkten fotografieren. So kann eine
Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt werden, die nicht über dem
Tempolimit liegen darf. Bußgelder, Punkte in Flensburg und
Fahrverbote können die Folge sein.

Auch andere Bundesländer geraten in den Blickpunkt. In
Niedersachsen läuft das Streckenradar-System seit Anfang des Jahres
auf der B6 im Pilotbetrieb. Während die Landesdatenschutzbeauftragte
Barbara Thiel fordert, diesen einzustellen, versichert das
Innenministerium zu prüfen, ob Passagen im niedersächsischen
Polizeigesetz bezüglich des Kennzeichenabgleichs nachgebessert werden
müssen. Die erste Klage wurde vom Hannoveraner Anwalt Arne Ritter
bereits eingereicht.

Doch was können Betroffene unternehmen, die via "Section Control"
geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
erhalten haben? Eine mögliche Anlaufstelle ist die Berliner Coduka
GmbH. Über ihren Service Geblitzt.de hat das Legal Tech Unternehmen
seit 2013 schon rund 200.000 Fälle bearbeitet. Geschäftsführer Jan
Ginhold äußert sich zur "Section Control"-Problematik wie folgt: "Es
darf nicht sein, dass man quasi alle Verkehrsteilnehmer unter
Generalverdacht stellt. Sensible Daten müssen geschützt werden.
Inwieweit sich die entstandene rechtliche Grauzone auf die
Bußgeldverfahren auswirkt, ist bislang unklar."

Generell empfehle es sich aber, so Ginhold weiter, die Möglichkeit
eines Einspruchs wahrzunehmen. "Ob 'Section Control', Laser- oder
Infrarot - jede Messung hat ihre Tücken. Zudem gibt es weitere
Gründe, warum ein Verfahren fehlerhaft sein kann. Dazu gehören unter
anderem nicht regelmäßig geeichte und gewartete Blitzer, formelle
Fehler im Bußgeldbescheid und nicht eingehaltene Fristen."

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.



Pressekontakt:
CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell


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