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Digitaler Nachlass - Klarheit durch BGH-Urteil oder nur die Spitze des Eisberges?

Geschrieben am 07-02-2019

Berlin (ots) - Was genau passiert etwa mit E-Mails,
Facebook-Posts, persönlichen Profilen und Fotos im Netz sowie
Internet-Abos, erworbenen Lizenzen oder Onlinekonten nach dem
Ableben?

Zwar besteht mit der Facebook-Entscheidung des Bundesgerichtshofs
(BGH) vom Juli 2018 nun Klarheit darüber, dass im Todesfall alle
persönlichen digitalen Daten und Spuren Bestandteil des digitalen
Erbes sind. D.h., die Erben haben somit ein Recht auf den
uneingeschränkten Zugriff.

Doch worauf kann überhaupt zugegriffen werden?

Diese und viele weitere Fragen rund um den digitalen Nachlass
greift die AGT - Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und
Vermögenssorge e.V. auf einer Spezialtagung am 15. Februar im dbb
Forum in Berlin auf.

Weitere Fragen sind etwa:

- Was ist digitales Vermögen?
- Welchen Wert hat es?
- Wie kann man das digitale Erbe vor Zugriff Dritter sichern?
- Wer regelt das digitale Erbe im Sinne des Verstorbenen?

Experten aus den Bereichen IT, Recht und Vermögensbewertung sind
als Referenten geladen, interessante Vorträge und spannende
Diskussionen garantiert.

Veranstaltungshinweis:

2. AGT-Spezialtagung: 'Digitaler Nachlass' - Praxisprobleme der
Testamentsvollstreckung

Ausrichter: Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und
Vermögenssorge e.V. (kurz: AGT), www.agt-ev.de.
Ort: dbb forum berlin, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin
Datum: 15.02.2019, 9-18 Uhr

Programminformationen sowie die Anmeldemodalitäten stehen unter
www.agt-ev.de.

Fach- und Pressevertreter sind herzlich willkommen.



Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT)
e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Vehreschild
Lievelingsweg 125
53119 Bonn
Tel.: 0228 - 60 414 45
www.agt-ev.de
info@agt-ev.de

Original-Content von: AGT e.V., übermittelt durch news aktuell


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