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Manche Patienten haben ein Recht auf Hausbesuche des Arztes

Geschrieben am 07-02-2019

Baierbrunn (ots) - Haben Patienten Schwierigkeiten, bei Bedarf vom
Arzt einen Hausbesuch zu erhalten, sollten sie nach Expertenmeinung
hartnäckig bleiben. "Manche Patienten finden sich damit ab, dass sie
keinen Hausbesuch bekommen, obwohl sie das nicht müssten", sagt der
Geschäftsführer der unabhängigen Patientenberatung "Gesundheitsladen
München", Peter Friemelt, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".
Um einen Hausbesuch zu bekommen, muss grundsätzlich lediglich ein
sogenannter Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt bestehen.
"Sobald man schon einmal in der Praxis war und die Versichertenkarte
dort eingelesen wurde, gilt dieser Vertrag als geschlossen - das ist
alles", erläutert Friemelt. Diese Vereinbarung beinhaltet für den
Arzt die Verpflichtung, den Patienten bei Bedarf auch zu Hause zu
behandeln, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in
die Praxis kommen kann und der Weg nicht zumutbar ist. Allerdings
muss der Hausbesuch medizinisch gerechtfertigt sein. Auch der Wohnort
und die Entfernung spielen eine Rolle.

Bleibt der Arzt bei seiner Absage, können sich Patienten an ihre
Versicherung oder an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Zwar
zwingen Beschwerden keinen Arzt zu einem Besuch. Doch: "Nur wenn sich
viele Betroffene engagieren, entsteht ein Problembewusstsein und
vielleicht eine Besserung der Situation", so Friemelt.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2019 A liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

Original-Content von: Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau, übermittelt durch news aktuell


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